Bsilage zu Nr. 99 der „Einteilungen des i. k. Besten. Museums". Mangel an ausländischen Fachgenossen unter den Besuchern des "Congresses hat ein geeignetes definitives Comite noch nicht in der Eile gebildet werden können, und die weitere Besorgung dieser Angelegenheit verbleibt demnach wie manches Andere der Fürsorge des ständigen Ausschusses vorbehalten. Vielleicht wird es sich empfehlen, auch diese Unternehmungen mit Hilfe einer Gesell- schaft lebensfähig zu machen und zu erhalten. lch gebe nun anheim, was der Versammlung hierüber zu beschliessen gut scheint. Dr. Bruno Meyer: Kein Theil unseres Programms eignet sich weniger zu einer Durchberathung und gründlichen Discussion in unserem Plenum, als die Angelegenheit des Repertoriums und der Regesten. So weit dieselbe vor- bereitend gebracht werden konnte, ist sie schon durch das Comite des Conv gresses gefördert worden, und uns bleibt nichts, als den Plan zu begutachten. Wie dieses Gutachten meiner Ansicht nach ausfallen muss, das will ich gleich in Form eines Antrages sagen, den ich Sie zum Beschlüsse zu erheben bitte. Er lautet so: "Der Congress erkennt die Begründung der in Vorschlag gebrachten Werke (Repertorium und Regesten) als Nothwendigkeit an, und nimmt die den Con- gressmitgliedern mitgetheilten Programme für beide Werke als Norm für die zur Durchführung der Sache zu ernennenden Ausschüsse en bloc an.u Custos Bucher: Es wird nothwendig sein, für die beiden projectirten Werke die Beihilfe der Regierungen zusuchen, und dem Ausschusse wird es obliegen, auf alle mögliche Weise die Mittel für das Unternehmen iiüssig zu machen. Und zwar wird es gut sein, wenn der Ausschuss in allen diesen Dingen freie Hand hat, um definitiv etwas schaffen zu können, und nicht zu Zeitverlusten verurtheilt zu sein, um etwa erst Sanctionen einzuholen oder der- gleichen. lch bitte daher im Anschluss an den Meyefschen Antrag noch Fol- gendes zu beschliessen: wDer ständige Ausschuss wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Gründung des Repertoriums und des Regestenwerks zu thun, evenrualiter zu dem Zwecke eine Gesellschaft zu gründen und mit __einer Verlagshandlung ab! zuschliessenm Prof. Conze: Ich bitte über die beiden Theile des Meyefschen Antrages einzeln abstimmen zu lassen, zuerst über die Nothwendigkeit des Unternehmens und sodann über die Annahme des vorgelegten Programmes. Bei der Abstimmung, die in der hier gewünschten Weise vorgenom- men wird, werden beide Theile des, Antrages angenommen. Zu dem Buchefschen Antrage bemerkt vor der Abstimmung Hofrath v. Eitelberger: Es ist wichtig zu beachten, dass das Repera torium und das Regestenwerk keine Unternehmungen des Congresses sind, sondern nur von ihm so zu sagen zu sanctioniren sind. Der Congress begibt sich also keines Rechtes, indem er dem Ausschusse Freiheit in seinen Ent- schliessungen zuerkennt, sondern er spricht damit nur aus, dass er die ihm wichtig und nöthig erscheinende Sache nach Möglichkeit gefördert zu sehen wünscht, und zwar durch die Organe, welche dazu vorläufig vorhanden sind. Darauf wird der Antrag Bucher gleichfalls angenommen. (Schluss folgt.)