g. 27. Es wird die Äufrechthaltung strenger Aufsicht, während der Ausstellung sowohl, als bei dem Aus- und Einpacken gewahrt werden, jedoch kann die Unternehmung keine andere Garantie als die in den Q . 3, 8, 15 festgestellte gewähren. s Q. 28. Für Werke, welche ein Gewicht von 10a Kilo übersteigen, ist vorherige Anfrage bedungen. Bei Werken, welche zur Ausstellung nicht für würdig befunden wurden, trelfen alle Kosten den Einsender. 6- 19- Verksute vermittelt die Unternehmung. Von verkauhen Ausstellung-Gegenständen werden ro x des erzielten Preises als Provision in Abzug gebracht. Q. 3b. Entstehen Zweifel oder Anstände über den Vollzug des Programmes, oder erachtet sich ein Aussteller durch die Anordnungen einer einzelnen Ausstellungs-Commission be- schwert und erhebt eine Reclamation, so entscheidet hierüber das Directorium. Q. 3x. Es wird je eine eigene Jury für die Abtheilungen A, B. und gemeinschaftlich für die Abtheilungen C. und D. gebildet, welche des Directorium beruft. Jede Jury besteht aus sieben Mitgliedern, von welchen drei aus Baiern und vier aus anderen Lsndem gewählt werden. Jede Jury wählt ihren Präsidenten und entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stirnmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Die Beschlüsse der Jury über Verleihung. von Anerkennungszeichen oder Prümiirung der Aussteller sind definitiv und unabünderlic . Mitglieder der Jury können nicht prämiirt werden. F. Verlosung von Ausstellungs-Gegenstanden. Q. 32. Mit der Ausstellung wird eine Verlosung von in den Abtheilungen B. und C. lus- gestellten Gegenstanden verbunden werden. G. Festschrift. Q. 33. Eine künstlerisch ausgestattete Festschrift wird die Geschichte des Münchener Kunstgewerbe-Vereines und in Verbindung hiemit eine kurze Uebersicht der Entwicklung des Kunsthandwerkes bis zur Gegenwart, sowie der Hoffnungen, welche wir auf den Einüuss der Kunst hinsichtlich der weiteren Blüthe und Entfaltung derselben für die Zu- kunft hegen, schildern. H. Versammlung in München. ä- 3+ Montag den 15. August 1876 versammeln sich Vormittags 1o Uhr in dem Festlocale deutsche Künstler und Kunstindustrielle, sowie Kunst- und lndustriefreunde, welche als Mitglieder eines kunstgewerblichen Verelnes oder einer Künstlergenossenschaft der durch die Abth. C. I6 bezeichneten auswärtigen Anmelde-Comittfs Theilnahmsberechtigung erlangt haben, oder von der Direction speciell eingeladen wurden, zur Besprechung von Kunst- und kunstindustriellen Fragen. . 55. Die Tagesordnung für diese Versargmlung wird von dem Directoriurn festgesetzt, welches zugleich die Referenten und Correferenten aufstellt. Die von den letzteren in Antrn zu bringenden Resolutionen sind längstens bis I5. Juli 1876 vom Directnrium offen ich bekannt zu geben. ä 36 Ucber die stattfindenden Festlichkeiten folgt besonderes Programm. München, den 15. Mai 1875. Das Directorium Der l. Präsident: Der ll. Präsident: v. Miller, k. Erzgiesserei-lnspector. Graf zu Castell, k. Obersthofmeister.