Die architektonischen Zeichnungen sind Uebungen im Entwerfen baulicher und baugewerklicher Gegenstände, im Construiren architektonischer Theile bis zu voll- ständigen Bauplänen; ferner im Anfertigen von Werkzeichnungen und Aufnahmen älterer Gebäude. Die mit Angabe der Farbe angefertigten Zeichnungen sind zur Ausführung bestimmt und werden an die Gewerbe, nothigenfalls nebst Werkzeichnungen in wirklicher Grosse und den dazu gehörigen ornamentalen und figürlichen Modellen aus der Schule vernbfolgt. Die Holzschnitzereien sind entweder Uebungen in der Technik oder Details zu i ausgeführten grösseren Gegenständen für kirchliche und profane Zwecke. Alle ornamentalen und architektonischen Modelle werden nach Zeichnungen mit theilweiser Benutzung alter Vorbilder modellirt, damit die Schüler das Uebertragen eines gezeichneten Entwurfs in plastische Formen lernen. Die Erfahrung lehrt ja, dass bei diesem Uebersetzen des Graphischen in's Plastische in der Ausführung künstlerischer und gewerblicher Gegenstände die erbeblichsten Schwierigkeiten sich ergeben. Die ciselirten Arbeiten werden in der Anstalt modellirt und in Erz gegossen und gehen als fertige Modelle in die Werkstätte der Gewerbetreibenden über. Im figürlichen Fache wird wenigstens ein bis zwei Semester das Studium nach der Antike geübt; daran reiht sich das Zeichnen nach dem lebenden Modelle, - die Akte erst im Kleinen, dann in Lebensgrüsse - die Draperie- und Costüm-Studien und endlich die gezeichneten Studienkopfe und die Cartons zu Glas- und Altar-Gemälden, l-liemit stehen die Uebungen im Malen nach dem lebenden Modelle und nach gruppirten Gegen- ständen im engen Zusammenhange. ln gleicher Weise beginnen die figürlichen plastischen Vorstudien nach der Antike, jedoch meistens im verkleinerten Maßstabe; dann folgt das Modelliren nach dem Akt und die Anfertigung von Büsten nach dem Leben oder nach Zeichnungen (Kupferstichenl mit Benützung von Todtenmasken. Unter der Leitung der Lehrer werden grüssere plastische und bildliche Gegen- stände zu gewerblichen Zwecken von den Schülern auf Bestellung in der Anstalt aus- geführt; künstlerische Aufgaben hievon werden den befähigteren Schülern, die sich spe- ciell der Kunst widmen, übertragen. Diese Organisation der Anstalt ist auf den in der Schule nach und nach gemachten Erfahrungen erwachsen. Die Schule ist vermöge dieser Einrichtung in der Lage, nicht allein tüchtig ge- schulte Gehilfen, sondern auch im ornamentalen, architektonischen und besonders im figürlichen Fache, unbeirrt durch Bedenken darüber, wo etwa die Kunst aufhört und die Gewerbe anfangen, geschickte künstlerische Kräfte zur Hebung der Gewerbe zu erziehen, die gestützt auf ein strenges Studium für die letzteren neuerfundene Vorbilder schaffen und an der correcten Ausführung derselben sich betheiligen. ' Ausgewählte Erzeugnisse der Schule, sowohl Entwürfe und Studien, wie ausge- führte Gegenstände werden durch die photographische Anstalt und Gypsgiesserei verviel- fältigt und auf dem Handelsweg verbreitet. Das Lehrpersonal der Anstalt ist folgendes: Director: Dr. August v. Kreling. Professoren : I. Zeichnen. l. Nach plastischen, ornamentalen Modellen, 2. Uebungen im Zeichnen, und Entwerfen von Flachornarnenten: F. C. Mayer. 3. Zeichnen nach der Antike: C. Jäger. 4. Zeichnen nach dem lebenden Modell, a) Akte und Draperien: A. v. Kreling; b) Studienköpfe: A. v. Kreling und C. Jäger; c) Ausführung von Canons für Gemälde, Glasmalereien etc.: A. v. Kreling und Fr. Wanderer. II. Malen. r. Nach plastischen Gegenständen, 2. nach dem lebenden Modell, 3. Ausführung eigener Composilionen: K. Raupp. III. Senlptur. Anfertigung architektonischer und ornamentaler Modelle nach Zeich- nungen, 2. Ausführung vollständiger ornamentaler Gegenstände nach Werkzeichnungen: Joh. Rössner. 3: Modelliren nach der Antike: H. Schwabe. 4. Modelliren nach dem lebenden Modell, a) Akte, b) Studienköpfe, Draperien etc. 5. Ausführung figürlicher Ge- genstände nach eigenen Entwürfen: A. v. Kreling und H. Schwabe. 6. Holzschnitzerei, a) Ausführung von Ornamenten nach Modellen und Zeichnungen, b) Ausführung figür- licher Gegenstände, c) Anfertigen vollständiger kunstgewerblicher Gegenstände: J. Bau- meister. 7. Ciseliren und Graviren: R. Schlögl. 8. Formen und Giesrsen in Erz: Ch. L e n z.