I5) erzielte, auf dem Gebiete der Kunstindustrie gegen andere Länder weit zurückstand, und zwar insbesondere gegen solche, welche sich einer Muster- schutzgesetzgebung erfreuten und es wurden viele und massgebende Stimmen in der Richtung laut, dass das Zurückbleiben der deutschen "Kunstindustrie mit dem berührten Mangel der deutschen Gesetzgebung in engem Zusammenhange stehe. Aehnliche Erfahrungen scheint übrigens die deutsche Kunstindustrie nach den letzten Nachrichten auch auf der diesjährigen Weltausstellung zu Philadelphia gemacht zu haben. Von noch weit grösserern Einüusse für das baldige Zustandekommen eines deutschen Musterschutzgesetzes aber erwies sich die Erwerbung von Elsass-Lothringen durch Deutschland. Die dortige reich entwickelte Mode- Industrie fühlte sich durch die in Deutschland herrschende Schutzlosigkeit in ihren Existenzbedingungen geschädigt. Sie hatte bisher unter französi- scher Herrschaft den Musterschutz und seine Wohlthaten genossen; jetzt, nachdem ihr der Markt, auf welchen sie bisher vorzugsweise angewiesen war, zum grössten Theil genommen wurde, sah sie sich in dem Lande, welches nun ihr natürliches Absatzgebiet geworden, durch die Ausbeutung, welche ihre Muster erfuhren, schwer benachtheiligt. Es war demnach wohl erklärlich, dass in Folge dessen die Elsässer Fabrikanten eifrig bemüht waien, auch in Deutschland den Musterschutz einzuführen und dass beson- ders die Handelskammer von Mlihlhausemseit dem Jahre 1872 ab unaus- gesetzt um die Erlassung eines solchen Gesetzes petitionirte. Diese Momente veranlassten den deutschen Bundesrath, eine Enquete über die Frage des Musterschutzes zu beschliessen, welche in der That im Monate Mai 1875 zu Berlin stattfand. Bei derselben wurden 33 Sach- verständige einvernommen, und zwar sowohl Künstler, als auch Industri- elle aus den Gebieten der Metall-, der Thon- und Glas-, der Textil- und einiger anderer Industrien, sowie endlich zwei Vorsteher von Zeichen- und Modellirschulen. Zur allgemeinen Ueberraschung ergab sich nun bei dieser Enquete eine völlig unerwartete Uebereinstimmung der Ansichten. Fast ausnahms- los sprachen sich die Sachverständigen, wie Professor Dambach mittheilt dahin aus, dass der schleunige Erlass eines allgemeinen Musterschutzge- setzes ein dringendes Bedürfniss für Deutschland sei, dass das Zurück- bleiben der deutschen Kunstindustrie hinter anderen Ländern wesent- lich eine Folge der bisherigen gesetzlichen Schutzlosigkeit industrieller Erzeugnisse sei und dass von dem Erlasse eines Musterschutzgesetzes ein baldiger und mächtiger Äufschwung der deutschen Kunstindustrie mit Sicherheit erwartet werden dürfe. Insbesondere wurde von einem Elsässer hervorgehoben, dass man den elsässischen Charakter nicht dern französi- schen und speciell dem Pariser Charakter gleichstellen könne; wenn nun dennoch im Elsass unter der französischen Gesetzgebung die Industrie den gleichen Aufschwung genommen habe, während sie in Baden, das in seinen gewerblichen und sonstigen Culturverhältnissen an und für sieh 9: