schule zur Pfiegestätte für die Heranbildung tüchtiger Menschen für das Gemeinwesen zu machen, und so schön es ist, dass man schon den Knaben in der Volksschule die Elemente der Erdkunde, der Naturkunde, der Ge- schichte lehrt, so ist damit doch ausserordentlich wenig für die gewerb- liche Bildung, deren gewiss ein grosser Theil der Schüler bedarf, gethan. Das, was der künftige Gewerbsmann für den unmittelbaren Betrieb seines Geschäftes unerlässlich nöthig hat, den Sprachunterricht, das Rechnen, das Schreiben und das Zeichnen, das ist nur ein Theil dessen, was er wirklich für seinen Lebensberuf benöthigt. Die Lücken in unserer elementaren gewerblichen Bildung -- denn davon ist hier allein die Rede - sind auch unseren Gesetzgebern nicht entgangen, und man hat daher die gewerblichen Fortbildungsschulen ge- schaffen, um den Handwerkslehrlingen und selbständigen Handwerkern Gelegenheit zu geben, sich für ihren Beruf weiter auszubilden, wenn sie bereits der Volksschule entwachsen sind. Das Fortbildungswesen aber ist vielleicht der wundeste Punkt im ganzen gewerblichen Unterrichtssystem, nicht nur in Oesterreich, sondern auch in Deutschland. Ein Fachmann auf diesem Gebiete, der soeben eine sehr lehrreiche Brochüre über den indu- striellen Rückgang herausgegeben hat, sagt ganz richtig: "Das ganze Fort- bildungsschulwesen ist nichts weiter als das unerfreuliche Eingeständniss, dass in unserer Volksschule nicht einmal das im bürgerlichen Leben auch für den Allergeringsten erforderliche Mass von Elementarkenntnissen er- worben wirdm Dann: "Der Gewerbetreibende bedarf einer bedeutend höheren Bildung, als er sie gegenwärtig durch die Volksschule erlangen kann. Eine gründliche Fachbildung ist bei Festhaltung der bisherigen Formen des Lehrlingwesens innerhalb der Werkstätte nicht zu erzieleniü). Niemand wird sich darüber täuschen, der nicht getäuscht sein will dass die in der Volksschule zu erreichende elementare gewerbliche Bildung eine sehr geringe ist, Bei dieser Sachlage habe ich das Augenmerk vor Allem auf kunstgewerbliche Fachschulen gerichtet. An allen diesen Orten wiederholt sich die Klage von Seite der Gewerbetreibenden, indem sie betonen, dass sie gerne ihre Knaben und Lehrlinge in die Fachschule schicken würden, wenn nicht die Bedingung gestellt wäre, dass dieselben vorher die Volksschule ab- solvirt, und das 14. Lebensjahr erreicht haben müssten. Das sind die meisten Familien der kleinen Gewerbetreibenden zu leisten nicht im Stande, und ver- zichten daher auf den Eintritt ihrer Kinder in die Fachschule. Denn ein Junge, der bereits 14 Jahre alt geworden ist, muss auch dazu sehen etwas zu verdienen und kann daher unmöglich noch 3 bis 4 Jahre in irgend einer Fachschule zubringen. Würde es hingegen möglich sein, den gewerblichen Fachunterricht mit der Volksschule in irgend eine directe oder indirecte Verbindung zu bringen und zwar so, dass der Fachunterricht in der Volks- ') Dr. K. Bücher, v-Die gewerbliche Bildungsfrage und der industrielle Rückgang-w. Eisenach 1877. S. 38.