und Billigung begrüsst werden, und man wird dieser sachgemässen Ent- scheidung um so rückhaltloser zustimmen müssen, wenn man sich auch noch die Verwandtschaft der verschiedenen Arten gewerblicher Mittel- schulen und der Realschulen vergegenwärtigt, wenn man sich die mannig- fachen Beziehungen zwischen den Bauschulen aller Stufen und den Kunst- akademien und Kunstindustrieschulen auf der einen, den technischen Lehr- anstalten auf der anderen Seite vor Augen hält, wenn man ferner den Zusammenhang der gewerblichen Fortbildungsschulen mit der Volksschule berücksichtigt, und wenn man endlich des ergänzenden Verhältnisses zwi- schen allgemeinen Zeichen- und Modellirschulen und den mannigfaltigen kunstgewerblichen Fachunterrichtsanstalten gedenkt. Fürwabr eine Fülle der Beziehungen! eine solche Fülle, dass man sich nur darüber wundert, wie so vielfach Zusammenhängendes so lange getrennt verwaltet werden konnte, eine solche Fülle, dass man eigentlich nicht begreift, dass es heute noch Staaten gibt, in denen die naturgemässe Vereinfachung der Oberleitung nicht durchgeführt ist! Die Initiative Preussens erklärt sich eben daraus, dass dort überhaupt die Verwaltungs- politik nach der Gewinnung grosser, dcminirender Gesichtspunkte für die einzelnen Administrationsgebiete zu streben ptiegt, während es in vielen anderen Ländern Gewohnheit ist, die Geschäfte des Tages von Tag zu Tag abzuthun, ohne nach weiteren Ausblicken, leitenden Grundgedanken und principiellen Reformen zu trachten. Man kann füglich die eine Me- thode des Administrirens als die staatsmännische, die andere als die bureaukratische bezeichnen. Im Geiste der ersteren Methode wird in Preussen auch die Aufstellung eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes angestrebt, und seit einigen Jahren schon linden unter Minister Dr. Falk's Leitung Berathungen und Arbeiten nach dieser Richtung statt. Gerade während solcher Arbeiten und Berathungen musste sich die Regierung immer klarer darüber werden, dass die Summe der öffentlichen Bildungsinstitutionen nur dann im Rahmen eines grossen' Gesetzes sich vereinigen lässt, wenn wirklich die Regelung aller dieser Institutionen und die Bestimmung ihres Verhältnisses zu einander in einer festen Hand vereinigt ist. Natürlich bedarf eine so umfangreiche und schwierige Arbeit wie das geplante preussische Unterrichtsgesetz einer geraumen Zeit zu ihrer Vollendung, und heute ist der Zeitpunkt noch nicht feststellbar, wann die Vorlage im Parlamente eingebracht werden kann. Die wirth- schaftlichen Verhältnisse drängen aber dazu, diesen Zeitpunkt nicht ab- zuwarten, sondern sogleich die Action auf dem Gebiete des gewerblichen Unterrichts zu beginnen. Eine Anzahl brauchbarer Grundlagen für diese Action findet sich bereits vor. Denn ehe die preussische Staatsregierung mit der jetzigen Entschiedenheit die Angelegenheit in die Hand nahm, war doch schon seit einigen Jahren dem kunstgewerblichen und technischen Bildungswesen wachsendes Interesse bezeugt worden. Ja, solche Grundlagen