Reglement für die GiseIir-Ahtheilung der Kunatqewerboechule des k. k. Oesterr. Museums Gr Kunst und Industrie in Wien. (Genehmigt mit Erlass des h. k. k. Ministeriums für Cultus u. Unterr. v. zg. August 1879, Z. 13104.) Die Ciselir-Abtheilung bildet einen integrirenden Tbeil der Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie, und es gelten daher für dieselbe alle in dem Statute, dem Lehrplane und der Studienordnung der Kunstgewerbeschule enthal- tenen allgemeinen Bestimmungen und Vorschriften. Der Unterricht umfasst die nachstehenden Zweige der Metallbearbeitung: Das Treiben, Punzen, Ciseliren, Graviren. Zum Besuche dieser Abtheilung sind Schüler der Kunstgewerbeschule berechtigt, welche die Vurbereitungsschule, Abtheilung für Modelliren, absolvirt haben. Dieselben können nach ihrer Wahl in einer der obengenannten Arten der Metalltechnik oder in Sämmllichen unterrichtet werden. Arbeiten, zu denen der Schüler das Material selbst geliefert hat, bleiben dessen Eigenthum, und es ist ihm gestattet, dieselben in der Schule und unter der Leitung des Lehrers gänzlich zu vollenden. Fortgeschrittene Zöglinge kann der Lehrer im Interesse ihrer Ausbildung zur Theil- nahme an seinen Privatarbeiten heranziehen, wofür er sie jedoch angemessen zu ent- lohnen hat. Der Leiter der Ciselirschule erstattet am Schlusse eines jeden Schuljahres im Wege der Direction der Kunstgewerbeschule an den Aufsichtsrath Bericht über Frequenz, Ver- wendung und Erfolge seiner Schule. ' Reglement für die Hollachnltz-Abthullung der Kuuatguwarheachule des lt. lt. Oesierr. llueeua fiir Kunst und Industrie in Wien. (Genehmigt mit Erlass du h. k. k. Ministeriums für Cultns u. Unterr. v. 29. August 1879. Z. 13104-2 Die Abtheilnng für Holzschnitzerei an der Kunstgewerbeschule hat die Aufgabe, die Holzbildhauerei für die Zwecke des Kunstgewerbes zu lehren. Für dieselbe wird ausser den für die Kunstgewerbeschule überhaupt geltenden Bestimmungen und Vorschriften (Statuten, Lehrplan und Studienordnung) Folgendes festgesetzt : An der Abtheilung für Holzschnitzcrei können Schüler der Kunstgewerbeschule theilnehmen, welche die Vorbereitungsschule, Abtheilung für Modelliren, absolvirt haben, und sich einige Vorkenntnisse im Schnitzen angeeignet haben. Der Unterricht theilt sich in drei Stufen: l. Einführung in die Technik des Schnitzens nach Vorlagen, welche die fortschrei- tende Behandlung von Ornamenten und Körpertheilen vorn Anschneiden bis zur feineren Ausführung darstellen. z. Copiren von grüsseren Ornamenten und vollständigen Figuren. Hat der Schüler die technischen Schwierigkeiten in der Behandlung des Materiales überwunden. so wird er angeleitet, grössere Ornamente, ganze Figuren und Gruppen nach mustergiltigen Vor- bildern, vorzüglich der Antike und der Renaissance, auszuführen. Besonders begnbte Zöglinge erhalten die Anleitung, nach der Nntur zu copiren. . Uebung im Entwerfen und Ausfuhren von Ornamenten, Figuren, kunstgewerbe lichen Gegenständen im Charakter des Materials. Der Leiter der Holzschnitzschule erstattet am Schlusse eines jeden Schuljahres im Wege der Dircction der Kunstgeiverbeschule an den Aufsichtsrath Bericht über Frequenz, Verwendung und Erfolge seiner Abtheilung. Liferaturharicht. Carl Schnaase; biographische Skizze von Wilh. Lübke. Iidit dem Bildnisse Schnaasäs. Stuttgart, Ebner G! Seubert, 1879. Allen Freunden des hochverdiemen Kunsthistorikers wird die Biographie Schnnasds aus der Feder Lübkds willkommen sein. Es ist ein lebensvolles Bild, das uns Lübke zul-