88 den Gewerbeschulen. Wir dürfen uns wohl der Hotfnnng hingeben, dass die Industriellen der Gablonzer Gegend mit der Fachschule in enge Füh- lung treten werden. Herr Sobota ist so eben von einer lnstructionsreise nach Schwäbisch-Gmünd und Pforzlieim zurückgekommen, welche er im Auftrage des Unterrichtsrninisteriums unternommen hat, und es ist aller Grund vorhanden, zu erwarten, dass die Einrichtung der Schule der An- forderung der Zeit vollständig entsprechen wird. R. v. E. Nach einem uns soeben zugekommenen Programme der Gewerblichen Zeichen-, Modellir- und Ciselirschule in Gablonz a. N. verfolgt diese vom hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht errichtete, unter der Oberleitung des Directors der k. k. Staats- gewerbeschule, F. Richter, stehende Fachschule für Quincaillerie-Industrie den Zweck, tüchtig ausgebildete Kräfte für alle Zweige der Gablonzer Kunstindustrie zu erziehen, künstlerischen Geschmack in allen betheiligten Gewerbekreisen zu verbreiten und hierdurch auf die Hebung des asthetischen Werthes der Erzeugnisse dieser Gewerbe hinzuwirken. Die Lehranstalt umfasst drei von einander verschiedene Schulen: l. Die kunstgewerbliche Fachschule (Tagesschulel, ll. die Fcrtbildungsschule (Abend- und Sonntagsschule), lll. den offenen Zeichen- und Modellirsaal in Verbindung mit einer Mustersammlung. I. Kuuatgewarbliohe Faohachnle. Die kunstgewerbliche Fachschule" hat die Aufgabe, durch systematisch geordneten Unterricht (Tagesunterricht) ihre Zöglinge in jenen Fachkenntnissen und Fertigkeiten auszubilden, welche dieselben zu hervorragend tüchtigen Hilfskräften für größere Ge- schafte befähigen, oder, da diese Schule hauptsächlich von dem jungen Nachwuchs der selbständigen Gewerbetreibenden benützt werden soll, welche zum Betriebe eines selb- ständigen Gewerbes unter Verfolgung höherer Ziele unumgänglich nothwendig sind. Dem Zwecke der Schule entsprechend findet die müglichste lndividualisirung im Unterrichte statt. , Der Lehrgang wird je nach Bedarf auf ein bis zwei Jahre ausgedehnt und glie- dert sich nach Semcstercursen mit fünfmonatlicher Dauer. Die wöchentliche Unterrichts- zeit wird durch den Stundenplan festgestellt werden. Unterrichtsgegenstande sind vorzugsweise: . Elementares Freihandzeichnen in Verbindung mit geometrischer Formenlehre; . Zirkelzeichnen mit Einschluss der Elemente des Projectionszeichnens; l 2 3. kunstgewerbliches Fachzeichnen nach Vorlagen, Gyps- und anderen Modellen; 4. Modelliren in Thon und Wachs. H. Die gewerbliche Fortbildungssohnle. (Abend- und Sonntagsschule). Dieselbe umfasst folgende Unterichts egenstande: I. Geometrisches Zeichnen, - wöchentlich 4 Stunden; a. Freihandzeichnen, - wöchentlich 5 Stunden; 3. kunstgewerbliches Zeichnen, - wöchentlich g Stunden, und nach Maßgabe der erlangten Vorkenntnisse und der verfügbaren Zeit auch 4. Modelliren und Ciseliren. III. Offener Zeichen- und Modellirsaal in Verbindung mit: einer Muster- Sammlung. Der offene Zeichensaal, in welchen tagsüber den Gewerbetreibenden und In- dustriellen der Zutritt gestattet ist, hat den Zweck, die Schule in möglichst nahen Contact mit der localen Industrie zu setzen, darin zu erhalten und ihren Einfluss schon auf die dermaligen lndustrieverhaltnisse wirksam zu vermitteln. Jedermann soll hier fachmän-_ nischen Rath und die erforderliche Anleitung für seine Compositionen erhalten, eventuell die Zeichenwerke und Modellsammlungen der Schule für seine speciellen Zwecke, erfor- derlichenfalls unter Anleitung der Fachlehrer, benutzen können. x Die Mustersammlung wird mustergiltige Erzeugnisse der heimischen Quin- caillerie-lndustrie und auch ausländischer ähnlicher Industrien, überhaupt Vorbilder, die Gemeingut werden sollen, theils permanent, theils in steter Abwechslung vorführen, um