lD z. Eintritt der Schüler. a) Aufnahmsbedingungen. g. 12. Bewerber um die Aufnahme als ordentliche Schüler der allge- meinen Abtheilung der Kunstgewerbeschule haben nachzuweisen: l. das zurückgelegte vierzehnte Lebensjahr; 2. die beendeten Studien an einem Untergymnasium oder einer Unterrealschule; 3. in einer Aufnahmsprüfung einen genügenden Grad von Zeichen- fertigkeit; Manufacturzeichner außerdem: 4.. die Absolvirung einer Webeschule mit mindestens zweijährigem Curse. Von den unter 2 und 4. angeführten Aufnahmsbedingungen kann der Lehrkörper ausnahmsweise dispensieren, falls der Aufnahmswerber einen höheren Grad künstlerischer oder kunsttechnischer Vorbildung und ein dem Lehrziele der unter 2 und 4. genannten Lehranstalten nahezu entsprechendes Wissen darthut. ä. 13. Die allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme ordentlicher Schüler in die Fachschulen und in die Special-Ateliers sind! 1. in der Regel der Nachweis über das zurückgelegte siebzehnte Lebensjahr; I0 . nebst den Voraussetzungen des Eintrittes in die allgemeine Ab- theilung die mit Erfolg bestandene specielle Aufnahmeprüfung, in welcher jener Grad der künstlerischen Vorbildung und Kenntnis der Hilfswissenschaft dargethan werden muss, welcher für die betreffende Fachschule, beziehungsweise für das betreffende Special- Atelier in Gemäßheit des Lehrplanes als Bedingung normiert ist. ä. 14. Die Aufnahme in alle Abtheilungen der Kunstgewerbeschule erfolgt je nach dem verfügbaren Raume und anfänglich stets nur provisorisch. Erst wenn der Schüler Befähigung und Fleiß in genügendem Maße gezeigt hat, erfolgt die definitive Aufnahme. Eine Berufung gegen die Zurückweisung findet nicht statt. b) Zeit der Schüleraufnahme. g. 15. Die Aufnahme in die Kunstgewerbeschule ist für ordentliche Schüler nur zu Beginn des Schuljahres oder Semesters statthaft, und zwar findet die regelmäßige Aufnahme ordentlicher Schüler zwischen dem 1. und 4. October, die der Hospitantcn an den folgenden Tagen statt.