C. Instruction für den Unterricht in den theoretischen Fächern. I. Unterricht in der Styllehre. g. 62. Der Unterricht in der Styllehre zerfällt in fünfGruppen, und zwar: l. Leder, Bucheinbände, Buchausstattung, Lederarbeit etc., 2. Gewebe, Stickereien, Spitzen etc., 3. Holz, Möbel, Schnitzarbeiten, lntarsia etc., 4. Metall, Silber, Gold, Eisen, Bronze, Email etc., 5. Glas und Thon. ä. 63. Zum Besuche der Vorträge über eine oder mehrere der genannten Gruppen sind iene Schüler der Fachabtheilungen verpflichtet, denen dies mit Rücksicht auf ihren gewählten Beruf von dem betreffenden Fachprofessor aufgetragen wird. Ein weiterer Curs über Schriften und Heraldik (Schriftformen, Initialen, Schilder, Wappen etc.) ist für alle Fachschüler obligat. g. 64. Der Zweck des Unterrichtes in der Styllehre, welcher bei wö- chentlich 6 Stunden in einjährigem Turnus nach Bedarf alle oder einzelne Gruppen umfasst, ist, die Schüler mit dem ganzen Gebiete der kunstgewerbÜ lichen Formen und Erzeugnisse in den einschlägigen Fächern bekannt zu machen und ihnen hiebei die verschiedenfältige Bedeutung des Ganzen und der einzelnen Theile der Objecte nach Material, Ausführung, kirchlicher und profaner Bestimmung, Zeit der Entstehung etc. klarzumachen. ä. 65. Die Schüler werden auch hier gehalten, ein Manuscript zu führen, und sich die wichtigsten Typen durch Skizzen zu eigen zu machen, während die Detail-Durcharbeitung des gesammten einschlägigen Materiales Aufgabe des Fachstudiurns an den einzelnen Fachabtheilungen bildet. g. 66. Mit der Abhaltung der angeführten Curse sind zwei Lehrkräfte und zwar eine in der allgemeinen Abtheilung, und eine in den Fachschulen zu betrauen. II. Unterricht in der Kunstgeschichte. ä. 67. Der Unterricht in der Kunstgeschichte umfasst drei Jahrescurse: 1. Allgemeine Kunstgeschichte des Alterthums und des Mittelalters, z. allgemeine Kunstgeschichte von der Renaissance bis auf die Gegenwart, 3. Geschichte der Kunsttechnik.