Gerade für das didaktische Moment, inwieferne Gewerbetreibende und Publicum richtig geleitet werden sollen, ist die Frage der Anerken- nung der Verdienste der Aussteller, der Art der Preise und ihrer Vertheilung, der Zusammensetzung der Jury und ihrer Leitung von großer Tragweite. Y Die zweckmäßige Verwerthung der bei solchen Ausstellungen gemachten Wahrnehmungen endlich, Seitens der zur Leitung der künstlerischen und wirthschaftlichen Interessen berufenen Organe der Re- gierung - also zunächst der Besuch und die Prüfung der Ausstellungen durch die geeigneten, hierzu bestimmten Persönlichkeiten, die Berichterstat- tung durch dieselben und die zweckmässige Verarbeitung und Veröffent- lichung dieser Berichte darf auch hierbei nicht übersehen werden. Diese Andeutungen der wesentlichsten, einer Einflussnahme und Regelung bedürftigen Momente der Ausstellungen genügen, um die Größe und Wichtigkeit der Aufgabe zu ermessen, welche der Regierung über- haupt, dem Oesterr. Museum insbesondere diesfalls zufallen, und aus welchem sich daher mancherlei Anregungen für das Oesterr. Museum ergeben werden, um auf eine zweckmässige und einheitliche Organisirung des Ausstellungswesens erfolgreich einzuwirken. Wenn insbesondere auf die Nothwendigkeit eines einheitlichen Vorgehens aufmerksam gemacht wird, so ist damit nicht ein uniformes Einzwängen aller verschiedenartigen Verhältnisse unter ein theoretisch er- sonnenes Schema gemeint; wohl aber muss bei unseren ganz eigenartigen Verhältnissen mehr als irgendwo dafür gesorgt werden, dass ein leiten- der Gedanke und eine von rein sachlichen Momenten ausgehende Auffas- sung aller kunstgewerblichen Fragen vorherrsche und die Führung über- nehme, damit die sonst bestehende Gefahr der Paralisirung und Atomi- sirung der vorhandenen wohlmeinendsten Bestrebungen und besten Kräfte beseitigt werde. Das hohe Handelsministerium hat seine Aufmerksamkeit diesen wich- tigen Fragen bereits zugewendet und hat schrittweise auf das Ausstellungs- wesen Einfluss zu nehmen gesucht. lm kurzen Wege sind die bezüglichen Verfügungen des h. Handels- ministeriums herbeigeschalTt worden und liegen diesem Referate bei. Es kann der Wunsch nicht unterdrückt werden, dass solche Verfügungen auch zur Kenntniss des Oesterr. Museums gebracht werden - ja wohl auch , dass dem Oesterr. Museum Gelegenheit geboten werde, seine An-b schauungen über derartige Maßnahmen auszusprechen. _ Schon mit dem Erlasse vom ro. Mai r876, Z. 13677 (Beil. Nr. r), welcher zunächst für Böhmen bestimmt, aber auch als Cynosur der Hal- tung des Handelsministeriums gegenüber den Localausstellungen anderer Länder diente, sind gewisse Punkte angegeben, von welchen die Unter- stützung des Ausstellungsunternehmens mit Geld- oder Staatspreisen ab- hängig gemacht wird.