10 rninisterial-Erlmses auf dieselben nicht. - Das Oesterr. Museum glaubt daher seinerseits einige Bedingungen, an welche es seine Betheiligung an solchen Ausstellungen zu knüpfen beabsichtigt, in Vorhinein festsetzen undb das hohe k. k. Handelsministerium ersuchen zu sollen, diese Bedin- gungen zur Kenmniss der betheiligten Kreise in geeigneter Weise bringen zu wollen. Damit die Mitwirkung, resp. Unterstützung des Oesterr. Museums an kleineren Local- und Specialausstellungen, welche auch auf knnsrgewerb- ' liche Gegenstände sich ausdehnen, eintreten könne, müsste i} das bezügliche Begehren, resp. die Mittheilung über die beabsich- tigte Ausstellung in der Regel in den ersten drei Mon aten des Jahres, in welchem jene Ausstellung statrnnden soll, jedenfalls sechs Monate vor ihrer Eröffnung, und ebenso in allen Fällen vnr Publicirung des Pro- grammes. zur Kenntniss des Oesterr. Museums gebracht werden, um diesem die gebührende Einflussnahme auf das Programm zu ermöglichen; z. dem Oesterr. Museum die Person, resp. Corporarion, von welcher das Unternehmen in's Leben gerufen wird, sowie das Programm der Aus- stellung mitgetheilt werden, bezüglich welchem letzteren sich das Oesterr. Museum vorbehält, jene Abänderungen anzugeben, von deren Annahme _es seine Betheiligung an dem Unternehmen abhängig macht. v Ebenso behält sich das Oesterr. Museum fallweise vor, durch Ab- geordnete bei Durchführung des festgesetzten Programmes, insbesondere auch bei einer etwaigen Vorjury mitzuwirken und auf eine genaue Ein- haltung des Programmes Einfluss zu nehmen. .1. noch weitere, Bedingungen an die Unterstützung des Unternehmens zu knlügfen. Dagegen sagt" das Oesterr. Museum solchen Unternehmungen, die es seinerseits zu unterstützen beschließt, seinen fachmännischen Beiratli bei Feststellung des Programmes und bei der fachlichen Durchführung des Unternehmens zu, und; wird" es solche Ausstellungen gegen Ersatz der Selbstkosteii (Transport, Üeberwachung, Assecuranz) im Rahmen des Programms mit seinen Mustercollectibnen beschicken, und eventuell auch seinen Einfluss geltend machen, damit dies auch Seitens anderer öffent- liehei: Anstalten und: Privaten und. insbesondere auch Seitens hervorragen- der. Knnstindustrieller gesehene. "um man Außen hin die einheitliche Action und- das Zusammen-- wirken der berufenen Faetoren", zu welchen sich das Oesterr. Museum wohh aunlh rechnen zu dürfen glaubt, unzweifelhaft zur. Anschauung zu bringen; würde- dasselhe einen besondcnenWenh darauf legen; wenn das h. Inkl Handelsministerium, dimversrialudigung: der batheiligteni Kreise. von diesem Beschlüssen, des: Oesterr.. Museums bezüglich seiner Betheiligung an. lqarndesn. ncsp, Lorala und Specialhusstellungnn veranlassen würde, Ueberhaupt behält sich das Oesterr. Museum vor, je nach ißedarf"