ll W058i d" Wunsch beigefügt wird, dass die Landeschefs alusdrüdklri-chi ein- geladen werden wollten, diese Normativbest-immungen zur Kdnntnßilss der Handels- und Gewerbekammern und der bedeiltenderen Gewerbe- und Kunstindustrievereine zu bringen, was, so weit sie bekannt, bezüglich- des Handelskammer-Erlasses vom 18. October 1-8801; Z. 324,16, nicht ge- schehen ist. lm Anschlüsse hieran beehrt sich das Curatorium des Oesterr. Mu- seums mitzutheilen. dass es beschlossen hat, eirrständlgesComite für Ausstellungsangelegenheiten einzusetzen. ' Es würde sicherlich dem Zwecke nur förderlich und wohl auch für die regelnde Thätigkeit des h. Handelsministeriums nicht ohne Werth sein. wenn gestattet würde, dass fallweise, insbesondere, wenn es sich um Regelung allgemeiner Fragen von principieller Wichtigkeit handelt, welche Handelsministerium und Oesterr. Museum gleich interessiren, ein Abgeord- neter des h. Handelsministeriums an" den Berathungen des Comitefs Theil nehmen könne. Durch eine solche Verfügung, sowie durch die günstige Aufnahme der hier gemachten Vorschläge würde das "h. k. k. Handelsministerium einen neuen Beweis seiner Fürsorge für die Regelung des Ausstellungswesens und für die Förderung der kunstgewerblichen Interessen geben, welche durch den oft citirten Erlass bereits in so hervorragender Weise mani- festirt wurde. Das eben zur Kenntniss gelangte Schreiben vom n. Jiinner 188i, Z. 39885, an den Director des Museums kann nur als ein neuer erfreu- licher Beleg dafür angesehen werden, dass das h. k. k. Handelsministerium auf die Mitwirkung des Oesterr. Museums bei Regelung der Ausstellungs- Angelegenheiten Werth legt und lässt um so mehr die Billigung der hier gemachten Vorschläge erhoffen. Schließlich wird noch. obwohl selbstverständlich, beigefügt, dass ebensowenig durch den Normalerlass des h. Handelsministeriums vom 18. October 1880, noch durch die für die Betheiligung des Museums an Local- und Special-Ausstellungen aufgestellten Normen die in Wien etwa stattfindenden Landes- oder größeren Special-Ausstellungen berührt er- scheinen können. Solche Ausstellungen erhalten sofort einen so bedeut- samen Charakter für das gesammte Productionsgebiet der Monarchie, dass für sie derlei Normen nicht ohneweiters passen, dass aber auf dieselben seitens der maßgebenden Regierungsfactoren ein weit einschneidenderer Einfluss genommen werden muss. Das Oesterr. Museum wird sich mit den diesfälligen Fragen ein- gehend beschäftigen, und würde auch hierbei einen nahen Contact mit dem h. Handelsministerium als der Sache sehr förderlich und ersprießlich ansehen. Schon jetzt möchte es aber die Bitte an das h. Handelsministe- rium richten, jede etwa auftauchende Bestrebung nach Ausführung einer