3 1.6" Angebracht wurden die Stickereien an Handtüchern ohne Ende von feiner Leinwand, in der letzten Periode von feinem Baumwollstolf, sel- tener von Drell, öfters mit Spitzenzwischensatz, letztere fast stets Tondern- sche Klöppelspitze aus dem westlichen Schleswig-Holstein. Ferner Kissen- bezüge (Kissenbüren), ebenfalls oft mit Spitzenzwischensatz; Nackentücher von Seide mit Gold- oder Silberstickerei, auch schwarz mit weißer Seide; Brustlatze und Frauentaschen von Tuch mit farbiger Seide gestickt; selten Braut-Nachtmützen mit feiner weißer Stickerei. In den einzelnen Dörfern und Gemeinden gab es besondere Sticke- rinnen, meistens unverheiratet gebliebene Tochter aus größeren Höfen, welche Schülerinnen heranbildeten. Die Vorlagen scheinen theils gezeichnet weiter vererbt, theils nach der Tradition gebildet zu sein. Complicirte Muster wurden auf dünnes Papier gezeichnet, aufgeheftet und nach vollen- deter Stickerei abgerissen. 1843 starb die vorletzte Stickerin in Hunden, 1846 die letzte in Strietlingen. Mit ihnen erlosch die alle Volksmode, zu- gleich verschwand meistens schnell die Volkstracht; bis zuletzt, bis in die Sechziger Jahre, hielt sich der Filigranschmuck. Das älteste gestickte Stück, welches sich darunter vorfand, ist von 1722 datirt. Dass Aelteres nicht zu existiren scheint, kommt wohl daher, dass die Dörfer, bestehend aus strohgedeckten Häusern, dichtgedrängt auf natürlichen oder künstlichen Erderhöhungen, oft vom Feuer verheert wurden. Im Sojährigen Kriege 1628 wurden von der retirirenden dänischen Armee an einem Tage 22 Dörfer jener Gegend angezündet, um den Kaiserlichen die Winterquartiere zu verderben. Die Muster sind theilweise entschieden älter, vielleicht uralt. Vollständige Stücke, insbesondere Hand- tücher sind sehr selten. Nachdem die Mode fast 40 Jahre erloschen, ist die Leinwand zu anderen Zwecken verbraucht. Nur die gestickten Reste sind hier und da noch zu erhalten." Die Prüfung der Dandidatan für das Lehramt des Freihandzeiohnons an llittelschulon. Das Verordnungsblatt des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom i. März i88i bringt die nachfolgende Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 29. Jänner 188i, Z. 204.85 ex 1880, betreffend die Prüfung der Candidaten für das Lehramt des Freihandzeichnens an Mittelschulen. Prnfungsoommission. . l. Die Lehrbefähigung für das Freihandzeichnen an Mirtelsehulen wird durch eine Prüfung dargethan, zu deren Vornshme die wissenschaftlichen Realschul-Priifungscom- missionen in Wien und Prag berufen sind. Denselben werden nlCh Bedarf als Examinatoren Mitglieder beigegeben, die der Unlerrichtsminister auf die gleiche Zeitdauer, wie die anderen Mitglieder der Commis- sion ernennt.