Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXV zu stellen. Die gegenwärtige Ausdehnung dieser Aufgaben jedoch bringt es mit sich, dass die ausgezeichneten Künstler unter den Lehrern ihrem specicllsten Berufe vielfach entzogen und mit solcher didaktischer Arbeit über-bindet werden müssen, die zum grösseren Theile auch von künstlerisch vielleicht minder be- deutenden, aber pädagogisch tüchtigen Kräften geleistet werden könnte. Die Unterrichtsverwaltung war eben bisher durch äussere Umstände in dieser Beziehung zu dem zweifellos nnwirthschaitlichen Systeme gezwungen, die eigentljchste Leistungskraft der an den Fachschulen wirkenden künstlerischen lndividualitäten nicht vollständig auszunutzen. Eine zweckentsprechende Organisation darf den Professoren der Fachschulen nur die Aufgabe zuweisen, sich der künstlerischen Ausbildung einer beschränkten Anzahl solcher Schüler zu widmen, welche die Reife für den Fachunterricht vollsüindig erlangt haben. Dabei wird sich die Theilung der besonderen Aufgaben unter den Professoren derselben oder der nächst verwandten Fächer aus der speciellen Richtung und Begabung der einzelnen Künstler jeweilig von selbst ergeben. Auf oberster Stufe müsste die Fnchschule den Character des Ateliers tragen und es wären die Schüler unter Leitung des Professors stets an industriellen Aufgaben zu beschäftigen. Neben den Professuren hätten, dem kunstgewerblichen Bedürfnisse entsprechend, an der einen und anderen Fnchscbule besondere Techniken ihre Vertretung in eigenen Ateliers zu finden. Ausserdem bliebe im Sinne des im Jahre 1876 fest- gestellten Statuts mit der chemisch- technischen Versuchsanstalt ein Atelier in Verbindung, in welchem Schüler der einzelnen Fachschulen in der decorativen Anwendung chemischer Präparate unterwiesen würden. Zu dem Fachunterrichte dürften die Schüler erst dann zugelassen werden. wenn sie tüchtige Grundlagen artistischer Bildung und Fertigkeit - insbesondere in Projections-, Schattenlehre und Perspective, in der Styllehre und im F rcihandzeichnen - bereits erworben haben. Solches Ziel hätten sowohl die ornamentalen Abthei- lungen der Staatsgewerbeschulen in den Provinzen, als auch die Vorbereitungs- abtheilung der Wiener Kunstgewerbesehule anzustreben. Die Anforderungen an die Lehrer dieser Vorbereitungsschule müssten der Natur der Sache nach andere sein, als die an die Lehrkräfte der Fachschulen. Nicht sowohl ausgeprägte lndividilalißten, als vielmehr methodisch gebildete und pädagogisch möglichst geschulte Künstler wären hier erforderlich. Als Vorstand der Vorbereitungsschule dürfte jedoch nur eine bedeutendere künstlerische Persönlichkeit bestellt werdenß Solche, dem heutigen Bedürfnisse entsprechende Einrichtung böte finanzielle wie organisatorische Vortheile; finan ziielle Vortheile: indem eine zu schwere Belastung des Staatsschatzes durch mehrere Abstufungen in der Stellung des Lebi-personales vermieden würde ; o r g a n i s a t o ri s c h e Vnrtheile: indem bei strengerer Scheidung der beiden, ihrer Natur nach so verschiedenen Schulen jede vollkommen ihren eigenthümlichen Bedürfnissen gemass eingerichtet werden könnte. Zur Erzielung der ersteren Vortheile wären viererlei finanzielle Stellungen des Lehrpersonales ins Auge zu fassen: Fachschulprofessoren, Lehrer beson- x