XLVIÜ Entwicklung des gewerblichen und mercantilen Unterrichts. bieten. Vielmehr ist diese Organisation auch jetzt noch zu sehr im Werden, als dass sich nicht Falle ereignen müssten, wo ein unvorhergesehener Mehrbedarf in einer Richtung, durch einen Minderbedarf in einer andern auszugleichen ist. Es handelt sich somit darum, im Voranschlage für 1377 ein deutliches Bild von den Hauptrichtungen derVVei-waltungsthatigkeit auf dem Gebiete des gewerblichen und cmumerciellen Unterrichtes zu geben, ohne aber diese Thatigkeit im nächsten Jahre schon so sehr einzuengen, dass jene Freiheit der Bewegung verloren geht, deren ein schöpferisches Wirken in seinen Anfangstadien nicht entbehren kann. - Es scheinen sonach einige Änderungen in dem Systeme nothwendig, welches der Voranschlag des [lnterrichtsministeriums bisher in seinen betreffenden Theilen festgehalten hat. Solche Änderungen haben ohne Zweifel ihr Missliches. Rasche Orientirung, Vergleichungen mit dem Erfordernisse der Vorjahre werden durch sie sowohl für die Regierung als die Reichsvertretung erschwert. Gleichwohl lassen sich solche Änderungen auf die Dauer nicht vermeiden, wenn ein Verwaltungsgehiet von einfachen Anfängen sich nach und nach zu mannig- faltigeren Gestaltungen entwickelt hat. Im Verlaufe der organisatorischen Arbeiten haben sich dann die einzelnen Bedürfnisse, die verschiedenartigen Erfordernisse herausgestellt, die Tendenz gegenseitiger Ausschliessung und innerer Assimilirung tritt bei zwar benachbarten, aber nicht gleichartigen Verwaltungsgebieten hervor, ursprünglich Vereintes verlangt völlige Trennung, Gemeinsames Zusammenfassung, Einordnung und Üntereintheilnng. Die im Voranschlage für 1877 vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf die Benennungen, welche künftig im Budget-Titel „Special-Lehranstmlten" den betreffenden Paragraphen gegeben, sowie auf die Untereintheilung, die künftig ein- geführt werden sollte. Die beiliegende, in solchem Sinne entworfene Tabelle A mag im Nachfolgenden ihre Erläuterung finden. Was zunächst die Benennungen anbelangt, so scheint es angezeigt, im Budget-Titel „Special-l'.ehranstaltenu, die artistischen, gewerblichen und com- merciellen Lehranstalten von einander zu trennen und jede dieser Categorien in besonderen Paragraphen zusammenzufassen, die zu bezeichnen sind als: "Zeichen- schulen", "Kunstgewerbeschnle in YVien", Jiewerbliche Lehranstalten", „Commer- cielle Lehranstalten." I. Zeichenschulen. In der kurzen Zeit von drei Jahren seit der Gründung der ersten Zeichen- schulen in Wien, Brünn und Prag haben diese Schulen feste Wurzel gefasst und sich als tüchtige Ptlanmstätten künstlerischer Volkserziehuug bewahrt. Insbesondere im laufenden Schuljahre steigerte sich die Theilnahme an diesen Unterrichtsanstalten so sehr, dass an einigen derselben Erweiterungen vorgenommen werden mussten. Den Bedürfnissen der industriellen Classen im weitesten Sinne des Wortes gewidmet, hat die Institution der Zeichenschulen aber überhaupt allen Jenen zu dienen, welche ihrem Berufe nach der Zeichenfertigkeit nicht entbehren sollten. Indem die Unterrichts- verwaltung bei der Gründung solcher Schulen ihr Augenmerk insbesondere auch