Entwicklung des gewerblichen und mernantilen Unterrichts. IJVH 2. Fachmännische Inspection gewerblicher Lehranstalten. Ein neues Erforderniss wird begründet durch die Nothwendigkeit einer fachmännischen Inspection der gewerblichen Lehranstalten. Diese Anstalten haben sich in den letzten Jalwen erfreulicher Weise so vermehrt und entwickelt, dass die Vornahrne von Fachinspectionen in grösserem Umfange als bisher unerlässlich geworden ist, wenn die Centralleitung den erforderlichen Einblick in die Zustände an den einzelnen Schulen ferner behalten soll. Es bedarf wohl kaum eines Nur-h- weises, dass der Werth der Leistungen thchlicher [Tnterriclwlsanstalten für den Berufszweig nur durch Männer des betreffenden Faches voll gewürdiget werden kann, und dass der für die Volks- und Mittelschulen bestehende Aufsichtsapparal hier nicht zureicht. Auch wird bei fernerer Entwicklung des gewerblichen Fach- unterrichtes in Österreich auf die Dauer, die Einflihrum; stabiler fachlicher Aufsichtsorgane nicht zu vermeiden sein. Gegenwärtig lässt sich von dieser kost- spieligen Massregel noch Umgang nehmen, indem man einzelne vertrauenswürdige Fachmänner, welchen für ihre lllühewaltung Remunerationen gewährt werden, zur Inspection entsendet. Da die Auswahl dieser Fachmänner noch nicht getroffen werden konnte, da nicht voraus bestimmt werden kann, ab keine Anstalt öfter als Ein Mal des Jahres zu besuchen sein wird, da die äussersten Reiseziele der Inspectoren zum Theile sehr ferne liegen, andere zu besuchende Punete wieder vom Centrurn der Monarchie leicht erreichbar sind, da endlich auch unvorher- gesehene Fälle sich ergeben möchten. wo die Entsendung von Vertrauenspersonen zur Vnrnalime von Erhebungen an Ort und Stelle nothwondig erscheint, so hat die Aufstellung eines detaillirteren Kostenvoranschlages ihre Schwierigkeiten. 3. Fortbildung von Fachlehrern und Lehrumtscundidaten. Eine wichtige Frage, welche eine weit eingehendere Wuirdigung verdiente. als in diesem Motivenlierichte möglich und passend scheint, ist ferner die Lehrer- frsge. Durch Andeutung einiger weniger Gesichtspnncte kann übrigens" schon ein Begriff gegeben werden von den Schwierigkeiten, welchen die Ürganisationsarheit in dieser Richtung begegnet. Um den Aufgaben seines Lehraxntes gewachsen zu sein, soll nämlich der gewerbliche Fachlehrer drei Qualitäten besitzen : ers ten s r eg el r e c h te ak ad e- mische Bild ung im Fache, zweitens aus eigener Anschauung erwachsene Kenntniss des Gewerbes, drittens Bekanntschaft mit dem Schulwesen im Allgemeinen und mit den Methoden des gewerb- lichen Unterrichtes im Besonderen. Eine der drei Qualitäten mangelt fast jedem inländischen Candidaten um eine Fnchlehrerstelle; die dritte natürlich am häufigsten, da eben in Österreich , bis vor Kurzem Gewerbe-schulen nicht bestanden und darum ein Stamm älterer Fachlehrer nicht vorhanden sein kann. Nun soll einerseits aus mancherlei Gründen die Berufung von Lehrkräften auslän- discher Schulen thunlichst vermieden, anderseits aber auch nicht darauf verzichtet werden, dass an jeder Anstalt wenigstens einige Kräfte die erforderlichen Eigen- schaften in sich vereinen und dadurch den Amtsgenossen und dem Lehrernacluwuchs