Entwicklung des gewerblichen und mercantilen Unterrichts. LIX nicht erspart werden können, wenn der übrige Aufwand für gewerbliche Schulen fruchtbar sein soll. Bei den Massnahmen zur Fortbildung der Lehrer wird stets möglichst zu individualisiren sein. Wenn z. B. eine G9fW9l'l)9SClllllt' in einem grossen Textil- industriebezirke errichtet ist, wird dem mechanische Technologie lehrenden Ingenieur Gelegenheit geboten werden müssen, aus eigener Anschauung die wichtigsten Gebiete der einschlägigen schweizer. elsässer, lynneser. nordfranzilsischen, bel- gischen etc. Industrien kennen zu lernen; ebenso wird an einer Schule kunst- gewerblicher Richtung je nach den besonderen Verhältnissen der Gegend ein Besuch entweder Frankreichs oder Italiens oder auch Deutschlands von grnsser Wichtigkeit für den Lehrer sein. Obige Andeutungen dürften eine Ahnung davon geben, wie mannigfaltig und mühevoll derzeit noch die Ürganisationsarbeit auf dem Felde des gewerblichen [lnterrichtes ist, auf wie viele Factoren Rücksicht genommen, wie vorsichtig von langer Hand jeder Bedarf vorgesehen werden muss, und wie leicht eine Unter- lassung zu Misserfolgen führen kann. Durch all diess scheint wol dargethan. dass im Budget einer gewerblichen Schulverwaltung die ständige Rubrik „für Fortbildung der Lehrer" nicht fehlen darf. Sie wird in Österreich bis zur Consolidirung der Lehrkörper mehrere Jahre hindurch etwas höher sein müssen. Nach einiger Zeit wird sie sich ermassigen lassen. Sollte sie aber je gänzlich verschwinden, so wäre die unausbleibliche Folge, dass die Schule hinter dem Leben zuruckbliebe und ihrer Kosten nicht mehr werth wäre. - 4. Subventionen zur Errichtung, Erhaltung oder Erweiterung gewerblicher Lehranstalten. Das Erforderniss fur Subventionen zur Errichtung, Erhaltung oder Erweiterung gewerblicher Lehranstalten erschien im Vorauschlage für 1877 zum ersten Male detaillirt, nachdem eine mehrjährige Verwaltungspraxis herausgestellt hatte, welche Schulen regelmässiger Unterstützung am würdigsten scheinen. Jedoch sulldaran festgehalten werden, dass den einzelnen Schulen von Jahr zu Jahr erst auf Grund erbrachter Nachweisungen der Subventionsbetrag neuerlich bewilliget, beziehentlich verweigert wird. ' Mit Ausnahme der ersten österreichischen Baugewerkschule in Wien werden die Subventionen Schulen zugewendet, welche man vermuthlich im Auge hatte, als im hohen Abgeordnetenhause der Meinung Ausdruck geliehen wurde, (pag. 5567 des Sten. Prot.) die „nicderen" gewerblichen Schulen sollten vom Unterrichts- ministerium reichlicher unterstützt und dafür an den eigentlichen Gewerbeschulen gespart werden. Wie die [lnterrichtsverwaltung über die Wechselwirkungen denkt, welche zwischen der Entwicklung dieses sogenannten niederen gewerblichen Unterrichts- wesens und des eigentlichen Gewerbeschulwesens stattfinden sollen, diess ist in dem 1875 veröffentlichten, officiellen „Expose über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes" (S. 19 u. '20) seinerzeit ausgesprochen worden. Auf die dort ent- wickelten Gesichtspuncte wäre daher an dieser Stelle nicht mehr zurückzukommen.