Entwicklung des gewerblichen und merrsntileu Unterrichts. LXl zur Genüge hervor, wie sehr von mancher Seite der Einfluss überschätzt vrird, der von solchen niederen Schulen auf die Industrie geübt werden kann. Dieser Einfluss wird aber gleich Null, sobald man sich nicht auf das Erreichbsre beschränkt. In Wahrheit kann an den niederen Schulen die gewerbliche Fachbilrlung nur in bescheidenem Masse, soweit es nämlich durch den Zeichenunterrieht möglich ist, gefördert werden, und ihre Aufgabe kann nur sein, allmälig und in langsamem, unscheinbarem Wirken das Bildungsniveau des Arbciterstandes im Allgemeinen zu heben, nicht aber der Industrie fachlich ausgebildete Kräfte unmittelbar zuzuführen. So lange solche Einsicht in der Bevölkerung nicht allgemeiner verbreitet ist als Heute, wird die Regierung, welche Ohne Mitwirkung dieser Bevölkerung den niederen gewerblichen Unterricht niemals in grossem Massstabe organisiren kann, sich bescheiden müssen, die verfügbaren Geldmittel, strenge Auswahl treffend, zur Unterstützung der besseren, rationeller eingerichteten unter den niedern gewerblichen Schulen zu verwenden, ihre übrige Kraft aber auf die allmülige Schaffung tüchtiger Gewerbeschulen an den wichtigsten Puncten des Staates zu concentriren. Wenn dann in jedem grüsseren Kronlande Ein solches gewerbliches Bildungscentrum vor- handen und dadurch der Dilettantismus illiseille Grenzen zurückgewiesen ist, wird von dort die Entwicklung auch des niederen gewerblichen Unterrichtes ausgehen und eine durch Fachmänner unterstützte Bevölkerung der ltegierung die Durch- führung einer Organisation ermöglichen. Mittlerweile empfiehlt sich als wirksamste und wohl auch als einzig mögliche Massregel, welche die Regierung vorläufig zur Anbahnung besserer Entwicklung des ForthildungsschulWesens treffen kann, die Errichtung von musterhaften Abend- und Sonutagscursen an den Staatsgewerbeschulen. Wenn an 10 bis I4 Puncten der Monarchie solche Musterschulen durch einige Jahre gewirkt haben, werden andere Fortbildungs- schulen der betrelfenden Ländergehiete von selbst dem Beispiele folgen. Daher hat die Unterrichtsverwaltung solche Curse an den Staatsgewerbeschulen zu Salzburg, Reichenherg, Brünn und Czernowitz errichtet und in Wien und Graz gewerbliche Foxtbildungschulen, welche von localen Fßßtßfell erhalte" WPPÜPII, lllili den Staatsgewerhescbulen verbunden. Nur wenn man sich bescheidet, Eines nach dem Anderen zu thun, wird ohne Zahlung allzu grossen liehrgeldes ein in allen seinen Zweigen tiichtiges gewerbliches Unterrichtswesen in Österreich geschaffen werden können. 5. Herstellung und Erwerbung von Lahr- und Hilfsmitteln gewerblicher Fachbilduug. Indem die gewerbliche Unterrichtsverwaltung schliesslich noch ein ausser- ordentliches Erforderniss für Lehrmittel beansprucht, darf sie auf so erfreuliche, bisher im gewerblichen Lehrmittelivesen erzielte Ergebnisse nnfl auf eine so ein- stimmige Anerkennung des ln- und Auslandes hinweisen, dass die Fortsetzung dieser auf Herstellung eines möglichst vollständigen und mustergiltigen gewerblichen Lehrmittelapparates gerichteten Thätigkeit gewiss dem allgemeinen Wunsche ent- spricht. Sind doch einige dieser Lehrmittel sofort nach ihrem Erscheinen, an einer grossen Anzahl von Schulen des Auslandes - namentlich Deutschlands - einge-