564 Brustlatz hängt ein Leinwandstück herab, das, so unansehnlich es auch erscheinen mag, doch unser grösstes Erstaunen verdient: es liefert uns nämlich die älteste Probe eines Zeugdruckes mittelst Ornamentenmodels! 449. Bestandtheile einer zerfallenen phrygischen Mütze, s. Nr. 446. 450. Desgleichen, wie früher. 451-453. Rothwollene spitzenartige Werke, mit welchen die Kleiderstoffe belegt waren. 454.. Ueberrest eines Wollenflechtswerkes. Halsschrnuck? 455. Feines weisses Netzwerk. II. Der Papyrusfund von El-Faijüm. V.-X Jahrhundert n. Chr, 456-467. Zerknitterte, gewickelte und zu harten Knäueln geballte Papyrus in dem Zustand, wie sie unter dem Schutt aufgefunden wurden. Sie sind zum Theil mit Woll- oder Bastfäden uxnwunden. Die Ent- wicklung, resp. Glättung dieser Urkunden geschieht über heissen Wasserdämpfeni 4.68. Geöffnete arabische Urkunde mit griechischem Text und arabischem Bleisiegel. 8. Jahrh. 469. Geschlossener Brief mit koptischer Adresse und arabischen: Bleisiegel. 9. Jahrh. 470. Geschlossener arabischer Brief und Bleisiegel. 9. Jahrh. 471. Arabische Kopfsteuerquittung vorn Jahre 8x2 n. Chr. für den christ- lichen Bäcker Abbaktre aus el-Faijürn. Das angehängte Bleisiege gehört dem arabischen Steuerverwalter. Um einen Begriff von dem Kanzleistil jener Zeit zu geben, folgt hier die wörtliche deutsche Uebersetzung der Urkunde: Im Namen Gottes des Allbarmherzigenl Dies ist die Quittirungs-Urkunde von Jllnus ibn "Abd-ar-rahmän dem Steuer- verwalter des Emifs 'Abbäd ibn Muhammed (Gott möge ihn am Leben erhnltenl) für die Steuer des Bezirkes el-Faijüm, dessen außerordentlichen Steuern und dessen slmmtlichen Verwaltungsdistricten. Abbakire, der Bäcker, von den Bewohnern von Abba Batrah aus der Stadt el-Faijüm. Derselbe ist männlich reif, weiss (von Hautfarbe). mit Adlernase mit langen Augenwimpern, kahl an den Schlafen, mit schlichten: Hnupthaar, beleibt. Fürwahr, ich habe von Dir empfangen den Tribut Deines Kopfes, einen halben Dinar für die Steuer des Jahres einhundertfnniundneunzig. Wer immer Dir begegnen sollte von den Trihuteinnehmern des Emir's - Gott erhalte ihn am Leben! -' und meinen Tribureinnehmern und Gehilfen, der möge Dir nicht anders als mit Gutem entgegenkommen, so Gott will!