151 Bemerkungen über das österreichische Kunstbudget. Von R. v. Eitelberger. Das Kunstbudget ist der Schlüssel zur Würdigung der Kunst- zustände der Monarchie und bietet den natürlichen Ausgangspunkt, das- jenige zu formuliren, was im Interesse der Kunst in Oesterreich wün- schenswerth ist. Da die österreichische Monarchie ein untheilbares und untrennbares Ganze bildet, so habe ich, soweit es mir passend schien, auch auf die Länder der ungarischen Krone Rücksicht genommen, weil es sich als unerlässlich herausstellt, dass die volkswirthschafllichen und culturellen Interessen von beiden Reichshälften nach gemeinsamen Gesichtspunkten gefördert werden müssen. Jeder Oesterreicher weiss, dass die heutige Finanzlage des Staates eine exceptionelle ist und wird es begreiflich finden, dass das heutige Kunstbudget den künstlerischen Bedürfnissen der Mon- archie nicht entspricht. Damit soll kein Tadel verbunden sein, sondern nur die Thatsache ausgesprochen werden, dass nach dieser Richtung liin bisher nur sehr wenig geschehen ist und dass wir ja alle nur von der Hoffnung geleitet werden, dass das, was als wünschenswerth angedeutet wird, in nächster Zeit in's Leben treten kann. Bei diesen Vorbemerkungen muss betont werden, dass in Oesterreich die bildende Kunst auch jene Vortheile im reichen Maße genießt, welche ihr durch die Krone als Trägerin der Kunst zugefallen sind. Nie ist in der österreichischen Monarchie so viel für die Kunst geschehen, als unter der Regierung des gegenwärtigen Kaisers. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend bin ich überzeugt, dass die nachfolgenden Bemerkungen über das österreichische Kunsthudget des Jahres 1884 von allen Kunstfreunden und Künstlern des ln- und Auslandes gewürdigt werden. u Es ist heuer zum ersten Male, dass das Kunstbudget im Staats- voranschlage übersichtlich zum Ausdruck kommt, so, dass sowohl das lnland, wie das Ausland in Kenntniss gelangt, was von Seite der öster- reichischen Staatsregierung für Kunst- und kunstwissenschaftliche Zwecke verausgabt wird. Den Anlass zu dieser rationellen Behandlung des öster- reichischen Kunstbudgets bot ein diesbezüglicher Wunsch, welcher gelegentlich der Berathung des Budgets für das Jahr 1883 im Budget- Ausschusse ausgesprochen wurde, und der dahin lautete, es mögen im nächstjährigen Voranschlage (also pro 1884) die für Kunst- und archäo- logische Zwecke von der Regierung geforderten Ausgaben, welche der- malen in der Abtheilung der Centrale für Cultus und Unterricht zer- streut erscheinen, entsprecheud gruppirt werden, um dadurch eine leich- tere Uebersicht jener Ausgaben zu erhalten, welche für die erwähnten Zwecke aus Staatsmitteln bestritten werden sollen. Dieser vom Budget-