hat, die Prütungsvorschritten tur das tsautacn einer KCVISIOD zu unter- ziehen. Bei dieser Sachlage ist es für die Kunst außerordentlich wichtig. dass die Stellung der Architekten geregelt werde. Den ungünstigen Verhältnissen, unter denen sie dermalen leiden, ließe sich durch folgende Mittel Abhilfe schalTen: t. Durch eine allgemeine Steigerung der Anforderungen und Lei- stungen der Schulen (sowohl der vorbereitenden als der Kunstschulen) in den eigentlichen Berufsfächern unter Beschränkung der Nebenfächer; z. durch reichlichere, dem Stand entsprechendere Verwendung der Architekten seitens des Staates und der Communen, und 3. durch eine gesetzlich Sichergestellte und geschützte Präcisirung der Functionen, Pflichten und Rechte der Architekten gegenüber dem Publicum und den Bauunternehmern u. s. f. Die Hebung des Standes im Wege der Schule soll hier nicht weiter erörtert werden, da es sich um sehr weitgreifende Reformen im Gebiete des Unterrichtswesens handelt, die am besten im Wege einer Enquete itn SchoBe des Unterrichtsministeriums angebahnt werden könnten. Das wichtigste, nächstliegende und geeignetste Mittel zur Hebung der architektonischen Thätigkeit und zur Unterstützung namentlich der jüngeren Generation wäre die Einführung des Concurrenzverfah- rens bei allen großen Staatsbauten im ganzen Reiche. Es gibt unter diesen Bauten eine Menge kleinerer Aufgaben, die gegenwärtig der Staat, die Länder oder Gemeinden durch ihre amtlichen Functionäre erledigen lassen, die aber ohne Mehrkosten im Wege einer Concurrenz mit ent- schieden höherer künstlerischer Auffassung gelöst werden können. Durch Concurrenzen wird den jüngeren Kräften Gelegenheit gegeben , zur Geltung zu kommen, sich gegenseitig zu messen und zu fördern; sie regen überhaupt zur Weiterentwicklung an, dem Besteller bieten sie die Möglichkeit, die verschiedensten ldeen für sich nutzbringend zu ver- wertben. Es ist bekannt, dass in Deutschland, namentlich in Frankreich das Concurrenzverfahren viel häufiger angewendet wird. Die Bauten, zu welchen im Wege der Concurrenz die Pläne bei- gestellt werden können, sind a) Cultusbauten, größere Schulgebäude, Kirchen rnit ihren Pfarr- und Friedhöfen; b) Verwaltungsgebäude und Gerichtshäuser für Staat, Land und Commune, bis hinauf zu den Universitätsgebäuden; c) Verkehrsbauten, Post- und Telegraphengebäude, eventuell auch Bahnhöfe; d) S a n i tä t s a n s t alte n , Spitäler, Kliniken, Laboratorien, Asylhäuser;