ausschusse des Abgeordnetenhauses ausgegangenen Anregung ist von Seite
der Regierung in dem diesbezüglichen Staatsvoranschlage dadurch ent-
sprechen worden, dass im Titel 9 die Ausgaben für Kunst- und
archäologische Zwecke angeführt erscheinen. Diese Behandlung des
Budgets entspricht auch den Interessen und Wünschen der öster-
reichischen Völker, bei denen sich, man kann wohl sagen ausnahmslos,
in den letzten Jahren ein erhöhtes Interesse für die bildende Kunst be-
merkbar macht. Zur Theilnahme an der Kunst sind alle Menschen und
alle Völker berufen, und wie es auf jeder Stufe der Cultur Individuen
gibt, die ein lebhafteres oder tieferes Kunststreben in sich tragen, ebenso
gibt es in allen Culturstadien kein Volk, welches nicht in irgend einer
Weise, wenn auch in der primitivsten Form, irgend einen Kunstberuf
in sich fühlen würde.
Aber gerade im gegenwärtigen Augenblicke ist bei allen Völkern der
österreichischen Monarchie diesseits und jenseits der Leitha dieses Kunst-
bewusstsein lebhaft zum Ausdruck gekommen, und es ist dies in hohem
Grade bezeichnend und gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen des
modernen Culturlebens in Oesterreich.
Nicht wenig hat zur Hebung des Kunstlebens der Umstand beige-
tragen, dass der Zeichenunterricht in allen Volksschulen als obligater
Lehrgegenstand eingeführt wurde. Es kann daher auch Alles, was zur
Hebung des Zeichenunterrichtes durch Herausgabe von Vorlagen, Heran-
bildung von Lehrern etc. geschieht, nicht ignorirt werden, und die Zilfern,
welche im Budget des Unterrichtsministeriums erscheinen, gehören daher
gewissermaßen indirect in das österreichische Kunstbudget. Die Summe,
welche vom Abgeordnetenhause für letzteren Zweck votirt wurde, ist
nicht unbedeutend und den Bedürfnissen entsprechend. Auch djie kunst-
gewerblichen Fachschulen undStaatsgewerbeschulen berühren
die Kunstbildung der österreichischen Völker. Ueberall, wo solche Fach-
schulen gegründet wurden, sind sie auf fruchtbaren Boden gefallen. Kein
Staat kann sich rühmen, Völker von solcher Empfänglichkeit für Kunst
zu besitzen, als die österreichische Monarchie. Dieser ausgesprochenen
Kunstanlage der österreichischen Völker gegenüber ist die Summe, welche
für Kunstzwecke in das österreichische Budget eingestellt ist, eine außer-
ordentlich geringe, denn sie beträgt im Ganzen, wie aus dem Erfor-
derniss des Unterrichtsministeriurns (Titel 9) hervorgeht, nur 256.280
Gulden, in welcher Summe das Erforderniss für die Akademie der bil-
denden Künste, die k. k. Kunstschule in Krakau, die Subventionen für
Musikinstitute, die Stipendien für die bildenden KllnstlenMusiker
und Dichter und die Ausgaben für archäologische Zwecke
inbegriffen sind. Bei letzterer Post ist zu bemerken, dass heuer
für die Restaurirung des Domes zu Spalato allein 59.000 H. eingestellt
sind, welche Ausgabe als eine außerordentliche betrachtet werden muss.
llie Gesammtsumme ist um so geringer, wenn man bedenkt, dass es in