zu vergrößern Pflicht sein würde, 450 B. mehr ausgeworfen worden. All' des-stehe übrigens bei Sr. Majestät. Nur das Eine könne sich das Oberst- Jwfmeisteramt nicht gefallen lassen, dass ihm ein anderes Hofamt in -.seine Rechte greife, denn solche Künstler wie K0rallen- und Edelstein- schneider, Kupferstecher, Seidenstricker, Juweliere etc. seien von jeher nur durch das Obersthofmeisteramt ernannt worden. Dasselbe werde aber jetzt überall angegriHen. Dem König wurde gar der Titel eines Hof-Edelsteinschneiders mit Decrer verliehen. Dergleichen Fälle häuften sich.aber immer mehr, so dass es scheine, als wolle man Seiner Majestät höchstes Amt geradezu vernichten. Unter den beiden Hofbehörden gab es somit einen Competenzkrieg, den aber Leopold mit weiser Einsicht zu Gunsten der Kunst beilegte, indem er am 28. Juli resolvirte, aller- dings" gebührten derlei Ernennungen nur dem Obersthofmeisteramte. -Den Ueberschuss von 450 fl. aber solle dem König das Oberstkämmereramt durch Anschalfung bei dem Kammerzahlamt beistellen, was ferner die Zwistigkeiten unter seinen Aemtern betreiTe, so wäre es Seiner Majestät sehr lieb, wenn_ sie behoben würden. Am rg. August bekam denn der Obersthofmeister ein kaiserliches Handschreiben mit gnädiger Versiche- rung, dass der Oberstkärnmerer ermahnt werden solle, jenes Amt als das Erste des Hofes zu respectiren. Datum aus der Favorita. Dieser Bureau- kampf und die zweckmäßige, gescheidte Entscheidung des Monarchen sind rgewiss höchst interessante Culturmomente. 1705. (Volum 1701-1709, Fol. 572 f.) Mathias Kremel wird als Diamantbohrer mit jährlicher Besoldung von Zoo H. aufgenommen: Die Bedingnisse laut Decret, welches fehlt, 15. December. 1712. (Volum 1710-1713, Fol. 334, b., ff.) Franz Joseph König, Edelgesteinschneider, wird bei dem Regierungsantritt Carl's VI. vconlirmirt als mit der gehabten Besoldung von 600 H. jährlich Bediensteter, am 25. October. ' 1712. (lbid., Fol. 341. b., f.) Wenzel Neumann bittet um Annahme alstitulirter kaiserl. Hof-Edelsteinschneider und Diamantbohrer, was ihm bewilligt wird, da er im Schneiden edler Steine und Cleinodien für die in Gott ruhende Majestät und andere fürnehme Standespersonen rühmlich gedient habe. 24,. November. 1712i. (Ibid, Fol. 381, a.) Della Rovere, Krystallschneider, hat unter der verstorbenen Majestät vom Oberstkärnmereramt jährlich 4.00 H. Besoldung und wöchentliches Kostgeld per 3 H. 40 kr. bezogen. Wird conlirmirt. im December. 1713. (lbid., Fol. 526, b.) Johann Rochus de" Rovere ist als kaiserl. lKammer-Krystallschneider mit jährlich 400 H. und wöchentlich 3 H. 40 kr. Kostgeld angenommen. Per imperatorem, 12. April. . 1713.(V0lum,1713-1717, Fol. n, a, f.) Johann Michael Hoffman, _Kammer-Sigill-, Stein- und Wappenschneider, wird an Stelle des in