374 sind aber selbstverständlich verpflichtet, für ihre zur Ausstellung ge- brachten Gegenstände die Kosten des Hin- und Rücktransportes, sowie die des Arrangements selbst zu besorgen. Die Direction des Museums wird bemüht sein, Zugeständnisse in Beziehung auf ermässigte Frachten auf Eisenbahnen und Dampfschiifen für die Ausstellung zu erwirken. Zum Arrangement ist das Einverständniss des Ausstellers mit der für den Zweck des Arrangements eigens niederzusetzenden Commission er- forderlich. Diejenigen neuen Kästen und Pulte, welche bis zur Eröifnnng der Ausstellung für das neue Museum angefertigt sein werden, stellt die Di- rection des Museums, soweit sie nach ihrer Beschaifenheit passend er- scheinen, bereitwilligst den Ausstellern auf ihren Wunsch zur Verfügung. Q7. Die Ausstellung wird von der Direction des Museums, unter Zu- ziehung einiger Fachmänner als Beiräthe, geleitet. Die Direction des Museums wird dafür sorgen, dass ein zweckmässig eingerichteter Aus- stellungskatalog bereits bei Erölfnnng der Ausstellung vorliege. 5a. Die Ausstellung wird täglich für den Besuch des Publicums gegen ein noch festzusetzendes Eintrittsgeld geößhet sein. Das Eintrittsgeld dient zur Bestreitung von allgemeinen Arrangementskosten, ferner der Kosten der Bewachung, Reinigung etc. Ein allfälliger Ueberschuss wird zum Ankaufe geeigneter Gegenstände aus der Ausstellung fir die Sammlungen des Museums oder für Zwecke der Kunstgewerbeschule verwendet werden. Q9. Diejenigen Künstler und Industriellen Oesterreichs, welche sich an der Ausstellung betheiligen wollen, haben sich spätestens bis l. Mai 1870 an die Direction des k. k. Museums zu wenden, welche bis zur Erölfnnng des in ä 5 erwähnten Ansstellungsbureads alle einschlägigen Auskünfte ertheilt. Q 10. Detaillirte Bestimmungen über diese Ausstellung (Reglements für die Jury, die Feststellung der Elntrittspreise, der Besuchstunden n. s. f.) werden seiner Zeit bekannt gegeben werden. Zur Frage des Frauen-Erwerbers. (Aus dem von Dr. P s es verfassten Rechenschaftsberichte des Wiener Frnuen-Erwerbvereins über das Jahr 1868.) v Der Wiener Frauen-Erwerhverein hatte bekanntlich bis zum Jahre 1867 folgende drei Anstalten: eine Nähstube mit einem Bazar, eine