auf die letzteren wieder zurückzukommen, auch das Muster des bei Bock, I. 2. Abth. Taf. V abgebildeten sarazenischen Gewebes erklären. Die von Bock p. 175 f. mit einem indischen Götzen verglichene Figur, ist das bei den Muhamrnedanern geläufige Symbol für das Zeichen des Krebses und der „Schlangenträgerß wohl nichts anderes, als das so benannte Bild am Sternenhimmel "). Bei den unter 4-10 beschriebenen Geweben endlich anlangend, kann ich mich nach dem bisher Gesagten kürzer fassen; namentlich bei 4 und 5, wo die Inschriften, da sie aus andern, den vorher besprochenen ganz ähnlichen Stoffen aufgenäht sind, eine Zeitbestimmung nicht zulassen. Hinsichtlich des Stoffes 4 möchte ich indess bezweifeln, ob sich wohl die Zutheilung desselben in die byzantinische Periode (bei Hinz, 69) gegenüber seinem köstlichen Muster im reinsten muslimischen Styl recht- fertigen liesse, besonders wenn man bedenkt, wie seine durch regelmässig verschlungene Linien gebildeten Arabesken (die sich schon im XII. Jahr- hundert auf Münzen nachweisen lassen) als muslimisches Gemeingut und ausserordentlich beliebte Ornamente sowohl fürMünzen, als für StoBe oder Steinsculpturen zu Anfang des XIV. Jahrhunderts sich nicht nur über das Gebiet der goldenen Horde, sondern auch über Persien, Syrien, Aegypten bis nach Spanien hin verbreiteten. Bezüglich Nr. 5 erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die paar- weise geilügelten Thiergestalten und phantastischen Vögel beliebte Mu- ster fiir norditalienische Seidengewebe des XIV. Jahrhunderts abgaben, woraus sich wohl der Schluss auf eine nicht allzu entfernte Zeitperiode auch für die muslimischen Vorbilder, zu denen unser Stoß" gehört, ziehen liesse. Bestimmtere Resultate gewinnen wir durch die Inschriften der fol- genden Stoffe. Ein Blick auf dieselben lehrt, dass sie imitirt und zu ornamentalen Zwecken von muslimischen Vorbildern entlehnt sind. Hieraus nun, und in Erinnerung der unter a.) und b) entwickelten Regeln ergibt sich von selbst ihre Zeitbestimmung. Bei Nr. 6 war Bock in seiner Gesch. der liturg. Gew. I. 57, 69 der Meinung des Abbe Martin gefolgt, indem er dieses und ein im k. k. Museum beiindliches gleiches Gewebe (Ka- talog Nr. 142) als muslimisches nach Sicilien in den Schluss des XIII. Jahrhunderts gehöriges Fabricat erklärte. Dass der Stoß aber nicht siciliseh-arabisch sein kann, beweisen die verstümmelten nicht-muslimischen Inschriften und ein ferneres Beharren bei der obigen Zutheilung wäre in diesem Falle nichts anders, als ein Beleg starrer Kritiklosigkeit gegenüber den unter s) und b) dargelegten Beweismomenten. Völlig schlagend gegen die Beck'sche Zuweisung spricht aber noch der Inhalt der Legenden selbst, denn da nach ihnen der 1) Arabilch: el-lmwwd d. h. mlligunu aarpenm (vir).