v: schule des Museums bereits entschieden. Sie sind als ordentliche Schüle- rinnen inscribirt, nehmen an den theoretischen wie praktischen Uebungen vollständig Antheil, bei der Ausfertigung von Zeugnissen wird kein Unter- schied gemacht zwischen Zöglingen des weiblichen oder männlichen Geschlechtes. Den leitenden Kreisen an der Museumsschule war es vom ersten Augenblicke klar, dass sie die Säle der Schule dem weiblichen Geschlechte öffnen müssen, welches sich dem Kunstgewerbe widmet. So gewiss es ist, dass der Beruf der Frauen zur grossen Kunst ein sehr begrenzter ist, und dass es kaum zulässig sein dürfte, an einer eigentlichen Akademie der bildenden Künste den Frauen-Unterricht prin- cipiell zuzulassen -- Ausnahmen werden auch dort wohl stattfinden - ebenso gewiss ist es, dass für viele Zweige der Kunstgewerbe: Stickerei, Weberei, Blumenmalerei, Porcellan- und Decorationsmalerei u. s. f. das weibliche Geschlecht ein ganz besonders Talent hat, und zur Ausübung dieser Kunstgewerbe zum mindesten in ebenso hohem Grade berufen ist, wie Männer. Denn nicht blos die Phantasie der Frauen ist für alle diese Kunstarten ganz besonders berufen, auch die Geduld, die Ausdauer, der Sinn für Grazie macht für diese Kunstgewerbe Frauen viel geschickter als Männer. Gibt man einmal zu, dass dies so richtig ist; so kann man nicht leugnen, dass auch an Schulen, welche zu diesen Kunstgewerben vorbereiten, ohne allen Zweifel Frauen werden zugelassen werden müssen. Wie man daher in Paris sehr recht gethan hat, den Zeichnenunterricht: das Porcellan- und Blumenmalen in den öffentlichen Schulen für's weib- liche Geschlecht als ordentlichen Lehrgegenstand aufzunehmen, so hat man gewiss an der Kunstgewerbeschule des Museums sehr wohl gethan, alle Bedenken zu verscheuchen, welche der Aufnahme von weiblichen Zöglingen etwa hätten entgegenstehen können. Nachdem aber nun einmal die Aufnahme von Mädchen in die Schule prinzipiell entschieden ist, muss zugleich für zweierlei gesorgt werden: Erstens dafür, dass den Mädchen der entsprechende Unterricht voll- ständig und unverkümmert zu Theil wird und ' zweitens, dass mit demselben sich keine Missbräuche, welchen Namen auch dieselben haben mögen, in die Schule einschleichen. Als Missbrauch Würde Folgendes zu bezeichnen sein: Erstens, wenn die Schule, welche bestimmt ist, den Kunstgewerben zu dienen, dazu benützt würde, eine Art Winkelakademie für Damen zu bilden. Diejenigen Fräuleins, welche Kunstdilettantinnen sind, welche Por- traitrnalerei oder Historieumalerei, Landschafts- oder Genremalerei treiben wollen, haben durchaus keinen Anspruch an der Kunstgewerbeschule auf- genommen zu werden, weder in der Vorbereitungsschule, noch in der Fachschule, nicht als Hospitantinnen, noch weniger als ordentliche Schü- lerinnen. Zweitens kann in der Fachschule für figurales Malen und Zeichnen die Aufnahme von Mädchen nur bis zu einem gewissen Grade zulässig