, 1516, Der Zweck dieser Ausstellung ist: Von der Thätigkeit des weib- lichen Geschlechtes vorerst innerhalb der Grenzen der österreichischen Mon- archie ein umfassendes Bild zu geben, die Bedeutung der Frauenarbeit auf pädagogischem, volkswirthschaftlichem, künstlerischem und literarischem Gebiete in das volle Licht zu stellen und dadurch eine Grundlage zu gewinnen für Reformbestrebungen auf dem Gebiete des weiblichen Un- terrichtes. Der Zweck dieser Ausstellung ist also ein pädagogischer und volks- wirthschaftlicher; sie hat mit den nebulosen FrauenJimancipationsideen der Gegenwart nichts zu schaffen. ln jedem der Ausstellungsbezirke der Weltausstellung bildet sich' ein Subcomite, welches die Durchführung dieser Specialausstellung in die Hand nimmt. Es wird als Grundsatz ausgesprochen, dass in die Ausstellung der Frauenarbeit nur dasjenige zugelassen wird, was die Jury als zulas- sungswürdig betrachtet. Eine solche Jury ist unerlässlich nöthig, um bei der Ausstellung von Schularbeiten unnütze Wiederholungen zu ver- meiden; um bei der Ausstellung der Hausindustrie und den industriellen Arbeiten der Frauen das künstlerisch und das national-ökonomisch Be- deutende zur wirklichen Geltung zu bringen; um ferner bei der Aus- stellung künstlerischer oder kunstgewerblicher Arbeiten das ästhetisch VerwerHiche oder gänzlich Unbedeutende auszuscheiden und um endlich bei der Ausstellung der literarischen Production der Frauen dasjenige zu vermeiden, was geeignet sein könnte, Missverständnisse herbeizuführen. Für jede der fünf Abtheilungen wurden die Grundzüge von Regle- ments entworfen, um innerhalb derselben ein einheitliches Bild zur Dar- stellung zu bringen. Für die Ausstellung der Mädchenschulen ist folgendes fest- gestellt worden: Jeder Ausstellungsbezirk hat in einer Reihe von aus- gewählten Arbeiten ein Bild von den Producten für Mädchen des Be- zirkes zu geben, wodurch sowohl die Leistungsfähigkeit, als auch der Lehrgang in solchen Schulen klar gelegt wird. Eine solche Ausstellung umfasst nur dasjenige, was Frauenarbeit als solche ist, nicht dasjenige, was, wie Schreiben, Rechnen, Geographie u. dgl., zum allgemeinen Unterrichte gehört, aber nicht zur Ausbildung der weib- lichen Handarbeiten zu rechnen ist. Sollten in einem solchen Ausstellungsbezirke Schulen sein, welche eine bestimmte Richtung der Mädchen- oder Frauenbildung besonders repräsentiren (Bildungsanstalten für Lehrerinnen, die Schulen des Frauen- erwerbvereines u. s. f.), so müsste Sorge getragen werden, dass solche Schulen in ihrer Wirksamkeit selbstständig zur Ausstellung gelangen. Die Bemühungen der Ccmmissionen und der Jury müssten dahin gehen, dass r. diese Gesichtspunkte stricte durchgeführt werden, damit nicht unnütze Wiederholungen und ermüden-le Gleichartigkeit bei der