Ausstellung eintreten, und doch 2. alle Besonderheiten der Schulen und berechtigten Einzelleistungen von Lehrerinnen und Schülerinnen zur vollen Geltung kommen. Die Ausstellung der weiblichen Hausindustrie. Unter weib- licher Hausindustrie wird nicht das verstanden, was das Weib im Hause arbeitet; es ist damit jene Industrie gemeint, welche nicht in grossen Fa- brikslocalen, sondern als nationale Hausarbeit im Hause und nicht für den Verkauf auf dem Weltmarkte betrieben wird. _ Solche Industrie hat einen volksthümlichen Charakter und kömmt dort vor, wo traditionell gewisse Zweige der Industrie noch von der ganzen Bevölkerungausgelibt werden, als da sind: a) Die Webe- und Stickarbeit der rumänischen Landbevölkerung weib- lichen Geschlechtes in der Bukowina, eines Theiles der Landbevöl- kerung Galiziens; b) die Arbeit der Weiber in der ehemaligen Militärgrenze von Slavonien l und Croatien; c) die Strohüecbtarbeit der Weiber in Pirano und in Istrien. Diese weiblichen Handarbeiten sind nur beispielsweise aufgeführt und sind den betreffenden Commissionen sozusagen nur als Fingerzeige gegeben, um nachzuforschen, in welchen Gegenden sich noch derlei Ar- beiten von weiblicher Hausindustrie befinden. Bei dieser Abtheilung handelt es sich selbstverständlich nicht um die Vollständigkeit der Individuen, sondern um die Darstellung der ganzen Gattung, des Umfanges der verschiedenen Arten (verschiedenen Weisen der Ornamentik oder Technik) zur Geltung und deutlichen Anschauung zu bringen. Von einer ganz eminenten Bedeutung ist die Ausstellung der Frauenarbeiten auf industriellem Gebiete. Es umfasst diese Abtheilung zwei verschiedene Gattungen weiblicher Arbeiten: jene Arbeiten, bei denen Frauenhände im Sinne der modernen Industrie als Lohnarbeit mitwirkend thätig sind, und die Arbeiten von Dilettantinnen. In die zuerst bezeichneten Kategorien gehören: Alle Arten von Fabriks-Productionen, bei denen Frauen verwendet werden, als: Blumen- fabrication, Weiss- und Buntstickerei, Klöppelei; die Thätigkeit von Frauen bei Arbeiten in Papier, in der Weberei u. s. f. In die zweite Reihe, Arbeiten von Dilettantinnen, gehören alle Arten von Frauenarbeiten, gleichgiltig, ob die Frauen den vornehmen oder den niederen Ständen angehören, wenn nur die Arbeiten aus Liebhaberei, nicht ausschliesslich des Erwerbes wegen, gemacht werden. Auf die Durchführung dieser ganzen Abtheilung ist das grösste Gewicht zu legen, denn dieselbe bildet gewissermassen den Regulator für die industrielle Frauenarbeit der Zukunft. Es werden daher sofort hervorragende und intelligente Vertreter der 8.