.111. sicht stehe. Die Section ersuchte demgemass das Präsidium, in dieser Beziehung das Ein- vernehmen mit dem Gemeindevorstand: zu pHegen, und sie wird seinerzeit auf die Sache zurückkommen. Was die von der Gemeinde Wiener-Neustadt gewünschte Fachschule für den Maschinenbau, dann die Fach- und Facbzeichenschulen in Lilienfeld und l-lainfeld anbelangt, welche in erster Linie einigen Grossindustriellen daselbst durch die vollkom- menere Ausbildung ihrer Arbeiter zustattenkommen wurden, wird über Ersuchen der Sec- tion das Präsidium bei den gedachten Industriellen sich zunächst erkundigen, ob und in- wieferne dieselben bereit seien, zur Gründung und Erhaltung der erwähnten Schulen bei- zutrngen, gleichwie es auch die grösseren Fabrikanten, welche in Gross-Siegbarts arbeiten lassen, zur Forderung der dort zu errichtenden Fnchschule einladen wird. In der Gemeinde Korneuburg kommen verschiedene Gewerbe vor, keines aber in solcher Ausdehnung, dass die Errichtung einer besonderen Fach- oder Fachzeichen- schule gerechtfertigt ware. Als ein lebhaft empfundenes Bedtirfniss gilt nur die baldige Erölfnung einer allgemeinen Gewerbeschule daselbst, weshalb die Section glaubt, dass die Kammer die von der Gemeinde Korneuburg bereits angesucht: Errichtung einer solchen Anstalt bei dem Landesschulrathe befürworten sollte. Die Gemeinde Krems halt die dort bestehende Gewerbeschule für vollkommen genügend und eine besondere Fach- oder Fachzeichenschule nicht für erforderlich, da- gegen bemerkt sie, dass eine Weinbauschule daselbst besonders erwünscht wäre. Die Section muss hier erinnern, dass bereits i864 in Krems eine derartige Schule creirt wor- den ist, zu deren Gründung und Erhaltung die Kammer durch moralische Einwirkung und bedeutende Subventionen sehr wesentlich beigetragen, die aber, wie es scheint, durchaus nicht die verdiente Würdigung bei den Weinbautreibenden und deren Angehörigen ge- funden hat. Die Section konnte unter solchen Umständen in Betreff des Ansuchens der Gemeinde Krems nicht sotort einen Antrag stellen, und sie behält sich dies vor, bis eine Anfrage des Präsidiums über den Zustand der oben erwähnten Weinbauschule von der Gemeindevorstehung beantwortet sein wird. Eine neue Weinbauschule dürfte sich nach der Ansicht der Section vielleicht für die Gemeinde Langenlois, welche einen Fach- oder Fachzeichenunterricht nur für den unwahrscheinlichen Fall wünscht, dass die im politischen Bezirke Krems zu errichtende Bürgerschule nach Langcnlois verlegt werden sollte, empfehlen. Es wird deshalb an die Gemeinde vorerst die Frage gerichtet werden, ob sie diese Ansicht nicht theile. Ueber die Eingabe der Gemeinde Neunkirchen, welche eine gewerbliche Fort- bildungsschule als nothwendig bezeichnet, fand die Section noch keinen Beschluss zu fassen, sondern früher die Wohlmeinung des mit den gewerblichen Zustanden und Be- dürfnissen jenes Bezirkes bestens vertrauten Mitgliedes Herrn Pacher v. Theinburg einzuholen. Die Gemeinden Pöggstall, Marbach und Schrems haben sich vorbehalten, in einer späteren Zeit das Ansuchen um eine Subvention zur Errichtung von Fach- oder Fachzeichenschulen einzubringen, so dass für die Section ein Anlass zu Antragen nicht vorliegt. Gleiches gilt von einer Reihe anderer Gemeinden, welche auf die hierortige An- frage, ob eine gewerbliche Fach- oder Fachzeichenschule nothwendig oder wünschens- werth sei, in bestimmt negativem Sinne geantwortet haben, obwohl sie die Nützlichkeit solcher Schulen principiell anerkennen. Von einigen Gemeinden geschah dies hauptsäch- lich mit dem Hinweise auf die bestehenden Gewerbe- , Fortbildungs- und Zeichenschulen, welche dem gewerblichen Bedürfnisse genügend entsprachen, so von den Gemeinden Ba- den, Ober-Hollabrunn, St. Pollen, Stockerau, Waidhofen an der Thaya und Waidhofen an der Ybbs; von anderen vorzugsweise mit dem Bemerken, dass das Gewerbe sehr schwach vertreten, die Grundbedingung für die Erspriesslichkeit eines Fachunterrichtes also nicht vorhanden sei. Zu diesen Gemeinden gehören Ebenfurth, Ebreichsdorf, Glogg- nitz, Hainburg, Pitten und Pottenstein im K. U. W. WV., Gaming, Gostling, Mautern, Schcibbs und Türnitz im K. O. W. W., Matzen, Retz und Zistersdorf im K. U. M. 8., Gfohl, Gross-Gerungs, Hardegg,_ Horn,- Stein, Weitra und Zwettl im K. O. M. B. _ _ D_ie Sectinn beantragt, die Kammer möge ihre Aeusserung an das k. k. Handels- ministerium im Sinne des vorliegenden Berichtes abgeben und diesem auch in Bezug auf die sonst zu veranlassendcn oder bereits veranlassten Schritte, welche sich darin bezeichnet finden, die Zustimmung ertheilen. Der Scctionsbericht wird von der Kammer im vollen Umfange genehmigt. Forrsetqung auf der Beilage.