eich, das habsburgische Istrien. Das ltnis Ferdinands von Tirol zu seinem ichen Bruder war nicht besonders gut, ieshalb, weil Ferdinand lange Jahre der ig ihres Vaters gewesen war. Dagegen sich Maximilian II. und der um soviel e Karl von lnnerösterreich herzlich n - und Max hat diesem 1571 in Wien wahrlich fürstliche Hochzeit mit Maria ayern ermöglicht. Max und Karl haben einen, trefTsicheren Geschmack ihres besessen, während Ferdinand von Tirol irstlicher Sammler war, dem wir die urig ganz einmaliger Kostbarkeiten ver- 1. zu Lebzeiten Kaiser Ferdinands I. kam zog Karl in seine Länder, um hier die ldigung entgegenzunehmen. Nach dem seines Vaters hat er sich nur zögernd zm Gedanken vertraut gemacht, daß er ach Graz müsse. Die Verwaltung, vor lie der landesfürstlichen Finanzen, sowie bwehrkampf gegen den Erb- und Erz- des christlichen Namens, die Türken, en jedoch Karl sehr bald, seine Residenz tz aufzuschlagen i und damit beginnt Siährige Blütezeit, die sich zwar nicht er gleichzeitigen Blüte an den Höfen scher Renaissancefürsten vergleichen )azu fehlte es Karl an Geld, das er für rteidigung der Grenzen, für den Ausbau stung Karlstadt, für die Befestigung der Fürstlichen Städte, wie Radkersburg und verwenden mußte. Trotzdem aber war in glänzender Renaissancefürst. Er, der ustschloß Karlau mit hundert wertvollen ler Gohelins schmückte, hat die be- idsten Musiker seiner Zeit 'länder, dann Venetianer i an seinen erufen, hat die Grazer Universität ge- :t, den wichtigsten Faktor der geistigen issenschaftlichen Entwicklung der Steier- m den letzten 400 Jahren. Karls Biblio- gehürt nach Inhalt und Schönheit der ide zu den bedeutendsten der Zeit. oft behauptet worden, daß [Erzherzog in weicher Landesfürst gewesen sci, dali :ine Gemahlin, Maria, Tochter Herzog 'hts V. von Bayern, ihn nach 1571 he- t habe, vor allem in Religionsfragcn harten Kurs zu steuern. Wer dies he- 't, kennt die Geschichte iener Tage nicht. vor seiner Vermählung hat er die Grazer :nmissi0n begründet, hatte er sich da- gewehrt, ein angemalter oder papierener sfürst zu sein. Er war durchdrungen er landesfürstlichen Würde und Hoheit. er verschiedentlich nachgab, so deshalb, lie steirischen Stände das Recht der bewilligung besaßen und Karl dringend für die Landesdefension benötigte. Die - zuerst protestantischen Stände haben die Zwangs- lage des Landesfürsten weidlich ausgenützt, und es ging nicht ganz zu Unrecht der Spruch, der Türke sei der Protestanten Glück. Nach dem Letzten Willen Kaiser Ferdinands l. sollte trotz der Teilung unter seinen Söhnen die Einheit des Hauses gewahrt bleiben. Bündnisse, Angrirfskriege und Gehietsabtre- tungen sollten nur auf Grund eines Über- einkummens zwischen allen regierenden Agna- ten erfolgen. Die Lauheit und die geringe linergie, welche Maximilian lI. und Rudolf ll. in der Abwehr des Erbfeindes zeigten, die Erkenntnis der innerösterreichischen Stände, daß sie zum Schutze gegen den furchtbaren Gegner fast ausschließlich auf ihre eigene Kraft angewiesen seien, zwang sie, die Initia- tive zu ergreifen. Mit der gänzlichen Über- nahme der Kriegsverwaltung an der win- dischen und kroatischen Grenze beginnt das eigentliche große Heldenzeitalter der Steier- mark. Trotz aller formellen Betonung der kaiserlichen Oberhoheit gelangte mit der Errichtung des Grazer Hofkriegsrates das Kriegs- und Grenzwescn an den Beherrscher die Stände Innerösterreichs. Die im Testament Ferdinands l. geforderte Einheit- lichkeit des Hauses Österreich war bald nur mehr ein frommer Wunsch. Erzherzog Karl sah sich trotz seiner Stellung im Rahmen der habsburgischen Hausmacht gegenüber Kaiser und Reich prinzipiell als selbständiger Landes- fürst an. Die Zentralstellen in Wien galten nur mehr für Nieder- und Oberösterreich. Nach 1564 beginnt die Auflösung der habs- burgischen Monarchie in drei einander völlig fremd gegenüberstehende Staatswesen 7 eine Entwicklung, die unaufhaltsam weiten geschritten wäre, hätte sie nicht die zufällige Restringierung des llauses auf die steirische Linie 1619 abgeschnitten. Unter diesem Ge- sichtspunkte ist es von Bedeutung, daß die innerösterreichischen Länder von Erzherzog Karl durch einen zentralen Behördenapparat fest umklammert wurden. Es ist nur eine leere Formel, daß die Länder und Behörden Erzherzog Karls auch fernerhin ofHziell als ,,niederüsterreichische" bezeichnet werden, daß erst um 1600 im Amtsgebrauch die Bezeich- nung ,Jnncröstcrreichische" nachweisbar ist. 7 und