Ich erlaube mir sohin Euerer Majestät in tiefster Ehrfurcht das neue Regulativ betreffend die Verleihung des Hoftitels und des Kammcrtitcls, die hiefür zu erlegenden Taxen, das Erlöschen und die Entziehung dieser Titel, ferner die Ver- wendung der Taxen in Österreich und in Ungarn mit der allerunterthänigsten Bitte zu unterbreiten, Euere Majestät geruhen dasselbe allergnüdigst zu genehmigen. Monteuuovo m. p. Mit allrrhörhrlrr Entuhliefiung vom 1-1. November 1911 genehmigt der Kaiser den Antrag des Obersthof- meisters, wodurch wieder ein neues und letztes Kapitel des Hoftiteltaxfonds beginnt. lm Akte des Obcrsthofmcisteramtes (Haus-, Hof- und Staats- archiv, Archiv des Obersthofmeisteramtcs, Son- derreihe, Signatur: OMeA, SR 169, l2l7-l9ll. Zl 13159) erliegt das genannte Regulatir, al: Bronhiire gedruekt, das 21 Xeiten umfaßt und in 3 Abuhnitte gegliedert i.rt. Der I. Abuhnitt behandelt in den f} 1-14 die Verleihung de: Hofliteh, der II. Abnhnitt regelt in den f} 15 -20 die Verwendung der Hoftiteltaxen in der ölrterreirhkehen Reiehrhälfte, während der f 21 die Verwendung in Ungarn be- handelt. Der III. llbuhnitt regelt über die Verleihung de: Kammertitel: in den f} 22-30. Die Höhe der 'I'a.x'e betrug für eine Einzelperson wie bisher 2000 Kronen, wurde für eine Gerellrrhaß mit 8000 Kronen futguetgt, konnte jedoch bis höchstens 25000 Kronen steigen. Die Ikaxe, die reit 18 77 :tel: direkt an da: Kund- gewerbenlunnnl eingubegahlen war, mußte nunmehr nach 5? 12 heim Hafgahlamt erlegt werden, das die Hälfte an die Kaue de: k. k. ärterr. Mureum: für Kunrl und Indu:trie in lVien überwin, ferner von jeder 'l'axe, welche von Bewerbern, deren Haupt- niederlassung sich im Auslande befand, die Hälfte an die königlich ungarische Staatskasse und ein Viertel an die Ka::e de: Muuum: abfübrle. Im II. Ab:rhnitt über die Vernlenduug der Hoftitel- faxen in Örterreirh wurde in f 15 bestimmt, daß die dem Kunstgewerbemuseum zufließenden Be- träge „(ur Färderulzg aller Zweige de: Kurutgewerbe: gewidmet sind". „In errter Linie :ollen Kunnllandwerker, welche be- mndere Geuhirklirhktit und Talent an den Tag legen, Untentütgung ßnden dureh Verleihung von Rein- nipendien, dureh Erteilung von Auftragen und Ge- währung von Vorrrhüuen zur Hentellnng kunJt- gewerblirher Objekte und durrh Zuwendung von Geld- beträgen {um Zwerke der Etablierung :elb:ta'ndiger Kunugewerbebetrirbe. In {weiter Linie mllen die von den au: affentlirhen Mitteln erhaltenen Muuen der im Reiclurat vertretenen Kiinigreirhe und Länder angertrebten, auf die Ent- wicklung de: Kunngewerbe: abgielenden Zweeke eine Förderung erfahren. In dritter Linie rind auf die Altenverwrgung kun:t- gewerblirhrr Handwerker gerirhtete Butrebungen durch Beiträge zu unternütgen." Aus obigen Bestimmungen ist ersichtlich, daß die ursprünglich hauptsächlich für Schülerarbeiten der Kunstgewerbeschule gedachte Verwendung der Taxen nunmehr wesentlich erweitert und mehr aufclie Unterstützung von Kunsthandwerkern und Museen erweitert wurde. In f 17 heißt e: weiter, daß „die für Kerhnung de: Hoftiteltaaqfond: beitellten kunngeußerblirben Objekte, nzwie mlrhe, {u deren Hentellung liorrrhüue geleinet wurden, in da: Eigentum de: Fond: übergehen und zu GunJten de: Fand: {n veräußern und". In f 18 „Förderung der Kun: " wird nun bestimmt, daß die beim k. k. Hafgahlamt verbleibenden Teil- beträge der dort einfließenden Hoftileltaxen - narh f 12 wurde ja nur die Hälfte an da: Kunrtgewerbe- muuum abgeführt f einen Fond: bilden sollen, der bestimmt ist 1.) „zur Förderung der Kun:t durrh Geaiäbrung van Gelduntervtiitguugen und Reinxtipendien {um Zwecke der Airrbildung nvebramer Kunrtler, durch die Bertellitng und den Ankauf von Werken der bildenden Künrle, dann durrh die Gewährung van Prei:en bei Konkurrengen für da: Zlulandekommen rolrher ll"erke für ofentlirhe Zwecke. 22 2.) Zur Imtandutgung hervorragender kuruthiuarinher Denkmäler de: Ha u. 3.) Zur Llnterrtütguag der auf die Alterrverrorgung der Arbeiter von kunJt- und kunrtgewerblirherx Betrieben gerirhteten Bertrebungen". In f 20 wird benimmt, daß die au: den Mitteln de: Hoftiteltaxfond: erworbenen Kumtabjekte Eigentum de: Fand: bilden und, fall: tie nirht zu Minen Gun:ten veräußert werden, ofentlirben Kunnamtalten, Mumien oder Srhulen {u iiberlauen :ind, worüber da: Oben!- hqfmeinerarnt {u entrrheiden hat. Der lll. Abschnitt des neuen Regulativs regelt die Verleihung des Kammertitels und bestimmt, daß die Kammertiteltaxen in gleicher Höhe wie die Hoftiteltaxen beim Hofzahlamt zu erlegen seien und dem Hofpensionsfonds zufließen sollen. Hier sei erwähnt, daß die Lieferung von Waren an den Hof nicht unbedingt Voraussetzung für Verleihung des Hoftitels war, während der Kam- merliefetantentitel wohl nur an tatsächliche Liefe- ranten an den Hofstab des Kaisers oder der En- herzögc, „Kammer" genannt, verliehen wurde. Vor der Verleihung wurde die Art des Betriebes, der Umfang der Geschäfte, die Solidität und die „Etablierung" der Firma durch Einholung von Auskünften bei der zuständigen Handelskammer, der Leumund durch Anfrage bei der Polizei sorgfältig überprüft, wodurch der Hoftitel mit Recht sehr begehrt war, da das Firmenuhild mit dem kainrlirhen Wappen und der Aufuhrift k. u. k. Hoflieferant der augenfällige Bewei: war, daß e: :irh um eine angerehene und mlide Firma handelte, denn bei der geringsten geschäftlichen Schwierigkeit, von einem „Canrour:" gar nicht zu reden, wurde der Hoftitel sofort entzogen. S0 wurde, wie aus den Akten des Ohersthofmeisteramtes hervorgeht, einer großen Firma in Salzburg der lloftitel nicht bewilligt, da diese, wie aus der eingeholten Aus- kunft der Handelskammer hervorging, sich hie und da in kleinen Geldschwierigkciten befand! So streng waren die Gebräuche! Es kamen aber auch tragikaminhe Fälle vor. Im jabre 1850, nach Niederschlagung der Revolution von 18-18, wurden von „palrioli:rhen" Gewerbetreibenden Anzeigen cr- stattet, daß die Besitzer von drei Firmen, welchen crst kurz vor der Revolution der Hoftitel verliehen worden war, sich in den Märztagen 1848 als radikale Revuluzzer gebärdet hatten, insbesondere der Hof-Galanteriewarenhändler Girardet, dem vorgeworfen wurde, er habe ölfentlich die schwarz- gelbe Kokarde der Bürgergarde von seinem Tschako abgerissen und diese mit Füßen getreten, sei dann nur mit einem verwegenen „Kalabreser" aufgetreten, habe wüste Schmähreden gegen die Regierung geführt usw. Im Akt (Haus-, Hof- und Staatsarchiv, OMeA 1212-1850) erliegen die Proto- kolle über ein Dutzend Zeugenvcrhöre, wobei es jedoch immer wieder heißt, die Zeugen hätten wohl von dem ominösen Abreißen der Kokardc gehört, dies aber nicht selbst gesehen, so daß von einer Bestrafung Abstand genommen wurde, aber allen drei Firmen die Hoftitcldekrete abgenommen wurden, die nun traurig im Akte schlummern. Nun aber zurück zum Hoftiteltaxftmdsl Durch das neue Regulativ von 1911 wurde, wie ersichtlich, der Umfang der Kunrtfdrderung durrh Srhaßung eine: eigenen Kunrtfond: werenllirh erweitert. Inzwischen war ja auch in der Kunst selbst die Zeit nicht still- gcstanden. lVien Jtand ja um die jahrhundertwevzde an der Xpitge der modernen Kumtentwirklung, es ent- stand der jugendrtil und die „IegeuioW, wodurch naturgemäß das Kunntgewerbemzueunz wuentlirh be- einflußt wurde. Am 1. Auguu 1896 wurde der Hofrat Arthur von Seala zum Direktor, Dr. Eduard Leinhing {um Vivdirektar de: Munum: ernannt. Direktor Scala brachte einen neuen Zug in die Führung des Museums. Er war Herausgeber der Zeitschrift „Da: Handelrmmeum", des Organs der gleich- namigen Institution, das die Aufgabe hatte, die wirtschaftlichen Beziehungen der Monarchie zum Ausland: zu fördern und durch Ankauf von mustergültigen Waren und Kunstgegenständcn im Auslande, die der heimischen Kunstindustrie als Mustermodelle zur Verfügung gestellt wurden, neue Impulse zu geben, entsprechend unserem heutigen Wirtschaftsförderungsinstitut. Scala verwertete nun seine langjährig: hungen, die er sich im Dienste des Ha seums im ln- und Auslande erworbr rehr gerrhirkt in: Inlerene de: Kuiutgewer. {um Ankaufe zahlreicher Möbel au: Englau reirh und anderen Xtaaten und kannte a 2039 Objekte, darunter Möbel, Gla:, Brangen u:w., vom Handelunweum erwerben, nachdem Munermadelle fiir Klamthandwerker ihre A füllt hallen und über deren Srhirkrale norh rprarhen werden :all. Direktor Scala verwendete den lloftit auch zur Dotierung von Wettbewerben; sich in der vorn Kunstgevverbemuseurt gegebenen Monatsschrift „Kunst und Kt Werk", die als Ersatz für die früher ersc „Mitteilungen des üsterr. Museums für K Industrie" ab 1898 in der Kunstwelt ein tigcn Platz einnahm, im 2. Jahrgang 1899,.' die Verlautbarung für das „2. Preisaus! für Entwürfe von kunstgewerblichen mit Preisen aus dem lloftiteltaxfonds". 1. Einrichtung für das Wohnzimmer e heirateten Arbeiters. Herstellungspi 300 Kr. inkl. Waschsetvice nicht übers 1. Preis 2000 Kr., 2. Preis 800 Kr. 2. Porzellan- oder Fayenceservice für ei fachen Haushalt (für 2 Personen). 1. Preis 400 Kr., 2. Preis 150 Kr. 3. Glasservicc dazu. 1. Preis 400 Kr., 2. Preis 150 Kr. 4. Leincn-Damastlfischzeug für 12 Pers 1. Preis 400 Kr., 2. Preis 150 Kr. Bemerkenswert in der Ausschreibung ist tonung der sozialen Probleme der Arbeii da naturgemäß die Möbelkonfektirwn den t Bedürfnissen eines Arbeiterhaushaltes r nügend entgegcnkatn, sondern mit falsche aufwartete. Das in der Ausstellung „Wien um 1' Kunstgewerbe-Sektur im Künstlerhaus au: Speisezimmer von Arch. Otto Wytrlik ebenfalls von einem Wettbewerb. Am 3. Mai 1901 richtete Direktor Scala Cil ben an das Obersthofmeisteramt, worin Vorschlag machte, die Einkünfte des gewerbemuseums aus der Hoftiteltaxe z und zwar einen Teil wie bisher dern rr Schaden heimischer Künstler und Ku werker zu widmen, einen anderen Tei „für die I-Ierrtellulzg tadellwer Copien nac' ragenden Objekten, vor allem lllbhel, in au:. Mmeen durrh heimirrhe Kumthandaierker zu wobei die Miueen in London, Parir, Berlin, und Afünrlzerl in: Auge zu jbmw ntären. I1 vor allem auf Objekte ärterreirhinber Provenie. Jirht genommen werden und in Alünrhen, Nür. Berlin die bulen Atürke der Tyroler Gothik un. ranre, die unreren Äummlurgen fehlten, mpiert „Vor vier Jahren habe bereits die Leit Kensington Museums in London (heute „ and Albert Museum") der Direktion des gewerbcmuseutns die Bewilligung CffCl Anzahl von Älöbelstückcn aus der Summ Museum selbst copiren zu lassen und zu Behufe die Etablirung einer provisorische statte im Kensingttm-Muscum gestatte Londoner Firma besten Rufes habe sie erklärt, Teile ihres Ateliers österreichischer handwerkern zur Verfügung zu stellen, x das österreichische Kunsthandwerk durcl im Auslande gefördert würde. Aurh lVei der Farhnhulen der Kunrtgewerlzenhule mllter die:er Arbeit betheiligen, worauf da: lfrlterrirh: riurn beranderen Wert lege und die ennprerhenden erteilen würde." „Der Anfang mllle in Aliinrhen und London werden und an jeden Platz je 4 Tiuhler mit je rrhul-llilerkrrleinern enlundrt werden, die b Oktober verußeilen mußten; die Geramtartir. ungefähr 4n_ so 000 Kronen erfordern, wofür heurige ja!" etwa 20,25 000 Kronen entfallen Zu den I ailmerx kämen norh die Karten für dir da: rMaterial und awländixhe Hilßkrijfte hin trotzdem dürften die Copien relativ billig g kommen."