4 Umvnl Kyukacrl (1s12-1eo1), Plünderung e den heutigen Forderungen umgekehrt sein miißte: die Individualität des Kunstwerkes habe zu dominieren. Merkwürdigerweise stellt sich aber heraus, daß der unbefangene und un- voreingenommene Betrachter dieser Galerie sich angenehm berührt dem Reichtum und der Fülle überläßt und sich zu keinen Prinzip- und Grundsatzerklärungen gedrängt fühlt. Offen- kundig ist der Begriff des Reichtums, des Über- flusses, der ja zunächst ein außersachlidaer, ein nicht ästhetischer ist, in diesem Zusammenhang so eng mit dem Begriff des Kunstwerkes ver- bunden - und zwar über den Begriff „Kost- barkeit" als Mittler -, daß beide zusammen- fließen und bruchlos ineinander übergehen. Da- her die Zustimmung des Publikums. Freilich kann man dieses Experiment eines historisierenden Arrangements von Bildern nur in nicht zu hohen Räumen, wie eben denjenigen der Sekundärgalerie, madien: Hier kann man noch die Bilder der obersten Reihe sehen, so wie es eben auch in barocken Privatgalerien der Fall war. Überdies ist nur in nicht allzu großen und zu hohen Räumen die erforderlidie Span- nung zwischen dem Betrachter und den ihn umgebenden Bilderwanden wirksam, nur dann können die Kräfte, die von den Wänden aus- gehen, den Betradater erfassen, in ihren Bereich einbeziehen. In allzu hohen, weitläufigen Sälen hingegen wäre die Soannung. das Gleichgewicht behängten Wänden nicht mehr aufrechtzuerhal- ten. Die Masse würde als erdriickend empfun- den werden. Daß man trotzdem bis zum ersten Weltkrieg nicht nur in den riesigen Sälen des Kunsthistorischen Museums so gehängt hat, son- dern auch in den anderen großen europäischen Galerien, wie z. B. im Louvre oder in der Pinakothek, kann nicht nur daraus erklärt wer- den, daß man eben die traditionelle Form der Hängung gedankenlos vom 18. Jahrhundert übernommen hat. Es steckt ClOCh wohl mehr da- hinter. So hatte z. B. sicher der MEDSCh des 19. Jahrhunderts oder genauer gesagt der Bür- ger, der ja dieses Jahrhundert getragen hat, ein noch ungebrochenes und weitaus intensiveres Verhältnis zur Kunst, als man es heute hat. Diese Haltung ließ ihn die Art der Darbietung von Kunstobjekten als sekundär ersdieinen. Damit eng im Zusammenhang steht noch ein anderer Sadiverhalt. Bei einer monardiischen Regierungsordnung ist der Monarch Inhaber der Kunstschätze, die er und seine Vorfahren seit Generationen gesammelt hatten. Seine Galerie ist seine Privatgalerie, die er allerdings - als Folge der Aufklärung - eines Tages dem Publikum zugänglidi machen wird. In Wien war das 1782 der Fall. Was aber die Art der Dar- bietung der Kunstobjekte betrifft, und im be- sonderen der Gemälde, so ergab sie sich trotz- dem immer noch aus ihrer Beziehung zum In-