Gegründet 1833 GALERIE L. T. NEUMANN Inhaber August Eymer WIEN I. Kohlmarkt 11 - Michaelerplatz 4 (Haydnhaus), Tel. 52 5382 GEMÄLDE u. GRAPHIK ALTER UND NEUER MEISTER Wir suchen ständig: Österreichische Künstler des I9. Jahrhunderts. Künstler der Münchner u. Düsseldorfer Schule des 19. Jahrhunderts Galerie am M zkßaelerplaig MELITTA FISCHER Alte Silber- und Goldgegenstände Antiquitäten, Möbel, Bilder, Kleinkunst WIEN l. Kohlmarkt I8lEcke Michaelerplatz, Telefon 637571 pioim ANTIQUITÄTEN ANTIKE MÖBEL UND KUNSTGEGENSTÄNDE FRIEDRICH KRATSCHMANN gegründet 1901 Ankauf-Verkauf WIEN 1., Spiegelgasse 15 - Telefon 52 42 05 Kunstmarkt Mehrwertsteuer und Antiquität, ein legistischer Widerspruch Die Einführung der Mehrwertsteuer in Österreich bringt für den Handel mit Antiquitäten und alter Kunst die unabdingbare Notwendigkeit, durch Verhandlungen eine Sonderstellung anzustreben und auf das Widersprüchliche einer Anwendung der Mehrwertsteuer bei der Tarifnummer 9906 hinzuweisen. Die Mehrwertsteuer beruht auf der stufenweisen Erfassung und Sammlung aller bisher umsatz- Steuerpflichtigen Vorgänge vom Erzeuger bis zum Endverbraucher. Ein System, dessen Anwendung bei der Antiquität und den Werken alter Kunst absurd erscheint. Die Herstellung dieser Güter erfolgte in einer Zeit, die derartige Steuern nicht kannte. Das Nadtfordern der Erzeugerumsatzsteuer nadi mehr als hundert Jahren ist ein Akt fiskalischer Willkür, der dem Geist unserer Demokratie nicht entspricht. Die Antiquität ist kein dem Versdileiß unterworfenes Konsumgut, sondern ein Wert, der - ähnlich der Goldmünze - immer wieder aus Privathand in den Kreislauf des Handels eintritt. Bei iedem solchen Eintritt würde das Obiekt von der Mehrwertsteuer- belastung eines neu erzeugten Gegenstandes getroffen. In wenigen Jahrzehnten kann so die Steuerbelastung den Wert übersteigen, wenn das Obiekt aus Nachlässen oder bei einem Realisierungsbedarf öfters seinen Besitzer wechselt. Damit verliert die Mehrwertsteuer ihren Sinn und ihre Funktion, gerechterweise nur echte steuerbare Erzeugungs- und Handelsvorgänge zu erfassen. Sie zerstört durch eine derart willkürliche Belastung den Anlagewert als solchen und setzt im Wider- spruch zur Verfassung eine Schädigung des Eigen- tums und des Gleichheitsprinzips. Selbstverständlich wird nicht bestritten, daß die Handelsspannen einem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, iedoch nur diese. Erzielter Mehrwert ia, Einkaufswert von Privat nein! Diesem liegt kein steuerbarer Erzeugerumsatz zugrunde. Auch die Anwendung eines reduzierten Satzes für Antiquitäten geht am Sinn des Gesetzes vorbei. Der Handel hätte die Möglichkeit, in manchen Fällen die Ware in Kommission zu führen und den Besitzer zu nennen. Damit wäre der Grundpreis befreit und nur die Spanne steuerpflichtig. Dies beweist iedoch nur die Rechtmäßigkeit des Anspruches, solche Waren prinzipiell in Höhe des Erwerbes von Privat von der Steuer freizustellen. In England hat man in dieser Erkenntnis alle Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, von der Purchase Tax befreit. Der englische Händler kann somit ein Obiekt mit geringster Spanne weitermakeln, er kann es ohne iede Aus- gleichsteuerbelastung einführen und ohne Formalitäten wieder exportieren. Kein Wunder, daß England nach dem Kriege einen derartigen Aufschwung als internationaler Kunstmarkt nehmen konnte. Deutschland hat als faulen Kampromiß für Obiekte künstlerischen oder kulturellen Wertes den halben Steuersatz eingeführt. Dies bringt große bürokratische Schwierigkeiten sowohl für die Erstellung von Bilanzunterlagen und ihre Prüfer als auch für die Bemessung des Ausgleichsteuersatzes der Importe, welcher der Höhe der Mehrwertsteuer entspricht. Die überstürzte Einführung der Mehrwert- steuer hat in Deutschland zu großen Anpassungsschwierigkeiten und zu zahlreichen Navellierungen geführt. Es wäre zu wünschen, daß Österreich im Sinne des Prinzips nur die Handelsspannen besteuern möge. Damit werden für beide Seiten kostspielige Arbeiten wegfallen. Dem Handel würde das umständliche, aber kaum vermeidliche Ausweichen in das Kommissionsgeschöft erspart bleiben. Die fiskalische Beschränkung würde sich schließlich auch für den Staat rentieren durch die Förderung eines internationalen Antiquitütenmarktes zwischen Ost und West. Wiens geographische und politische Situation würde damit im Kunst- und Antiquitäten- handel international zum Tragen kommen. K. R. 53