YnTlmlmJJß u 1- [annmgmlli A w. aunllmuußl d-Ponf er Zeit zwischen 1108 - 1141 bildete sich ein ltiiches Straßensystem vor dem Palast, das stört den Verkehr von der Cite zum rechten ermöglichte. DieZeit der Erbauung ist urkund- 1icht nachweisbar. Wenn man den Entwick- sgang des Straßensystems vor dem Palast otwendige Voraussetzung für die Brückenver- ing ansieht sowie die urkundlichen Nachrich- die den Grand-Pont an dem neuen Standort en (Pont-au-Change), in Betracht zieht, so es nahe, daB zwischen 1111-1141 die kenkonstruktion anzusetzen ist. Die erste ur- liche Erwähnung des Grand-Pont nach 1038 erst im Jahre 1119 statt. Sie ist in einer päpst- n Bulle enthalten, die zwei Mühlen an das er St. Martin des Champs schenkte! Aus die- eit mehrten sich die Nachrichten, die Grand- Pont uaa Mibrai, wo später der Pont Notre Dame (an gleicher Steile wie die frühere römische Brücke) entstand, nennen. Die Zeit unter Ludwig Vi. und Ludwig Vll. war durch eine intensive urbane Entwicklung gekenn- zeichnet. Ludwig Vi. verlegte 1137 den Markt von der Place de Greve an die Champeaux in unmittel- barer Nähe der Rue St. Denis. Goldschmiede und Wechsler bekamen hier einige Verkaufsstandeß Dadurch verlagerte sich der Schwerpunkt der Stadtentwickiung nach Nordwesten. Die Ver- kaufsachse Rue St. Denis-Grand-Pont gewann ei- ne unbestrittene Vorrangsteliung gegenüber der Rue St. Martin. Nach den urkundlichen Belegen waren im 13. Jh. dreizehn Bögen mit Mühlen unterbaut. Ein zusätz- licher Bogen biieb für den Schiffahrtsweg frei (lila grande archeu). Die ersten zehn Bögen spannten sich zwischen dem rechten Ufer vor der Brücken- kopfbefestigung des Chätelet bis zum Schiffahrts- bogen. Von hier folgten weitere drei Bögen bis zum Citeufer. Zu diesen 14 Bögen könnte noch ein Bogen auf dem Citeufer und ein Uferbogen vor dem Chatelet auf dem rechten Seineufer hinzuge- zahlt werden, der durch seine Lage vor dem da- mals stark abfallenden Ufer die Angleichung der Citestraße zu dem Grand-Pont schaffte (Plan). Laden Die Bauparzellen des Grand-Pont waren ursprüng- lich mit dem Standort der Verkaufsstände und Wechsiertlsche identisch. Seit 1141-1142 kom- men die ersten urkundlichen Erwähnungen von Wechsierbuden (i-fenestraeu) und Hausem vor. Der Eriaß von 1141 legte die Geidwechsier auf den Grand-Pont fest. Nur dort durften sie sich nieder-