229 Gewährung der Bitte eine „Jause" zu zahlen. Endlich öffnen die Hüter, treten heraus und nun reicht der eine den Gästen eine geschmückte volle Weinflasche, der andere der Braut einen ganzen Laib Brod sammt einem neu geschnitzten hölzernen Messer mit dem artigen Ersuchen, sich sogleich ein Stück abschneiden zu wollen. Da gibt es jetzt viel Spaß und Neckereien, wenn die Braut in Verlegenheit ist; aber gewöhnlich hat sie sich schon vorgesehen, zieht ein Taschenmesser heraus und schneidet vom Brodlaib das „Scherzt" ab, welches sie zu Hause gut aufhebt, „auf daß sie im Ehestande nie Ein Hochzeitszug (das Fürziehen). Mangel leide". Das Hvlzmesser schlendert sie weit von sich, und zwar dem Hause zu, nicht rückwärts, weil sie das Glück ihrem Hause zuwerfen soll. Leben die beiden Eheleute gut, das heißt verträglich, so wird das Scherzi nie schimmelig; ist dasselbe „glatt" abgeschnitten so ist dies ein Zeichen, daß die Braut beim Ware „treu und wahr" gesprochen hat. Nun kostet auch sie von dem credenzten Weine und läßt den „Ehrentrunk" die Runde machen. Da singt etwa der Brautführer, ehe er das Gläschen an den Mund setzt: „A guat's Glast Wein, Und der Braut ihr Wohlsein, Das muaß austrunk n sein; Das muaß aa dabei sein". Während nun auch das „Ehrend rod" herumgereicht wird, tritt die Braut in das Hans und ihr allererster Gang führt in die Küche, wo sie das „Kraut salzen" muß.