21 See oder Fluß oder durch eiu Gebirge bezeichnet ist, wogegen sie eine politische heißt, wenn sie durch offenes Land und für das Auge unsichtbar hinläuft. Die Grenzen Österreich- Ungarns sind nun größtentheils natürliche, was in militärischer Beziehung seinen hohen nnd unbestrittenen Werth hat. Wenn wir nun von den kleineren Strecken politischer Grenzen absehen, so finden wir in dieser Beziehung die Grenzen der Monarchie offen: in Schlesien gegen Preußen, von der Weichsel bis Kimpolung in der Bukowina gegen Rußland und Rumänien, am Lim gegen die Türkei, bei Görz gegen Italien und bei Salzburg gegen Baiern. Bestandteile und Flächeninhalt. Die österreichisch-ungarische Monarchie besteht aus zwei in Gesetzgebung nnd Verwaltung getrennten und nur in der Person des Monarchen und in der Besorgung bestimmter gemeinsamer Angelegenheiten verbundenen Staatsgebieten oder Reichshälften. Die Verbindung ist demnach von jener Art, die man als Realunion bezeichnet. Die eine dieser Reichshälften, oder das österreichische Staatsgebiet, umfaßt die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, während die andere, oder das ungarische Staatsgebiet, als Länder derungarischenKrone zusammengefaßt wird. Jenes Pflegt man mit Rücksicht auf das Grenzflüßchen Leitha auch Cisleithanien, dieses Trans- l eithanien zu nennen. Hiezu kommt noch das beiden Reichshülften gemeinsam angehörige sogenannte Occupationsgebiet, aus den Ländern Bosnien und Hercegovina bestehend. Die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder sind: 1. das Erzherzogthum Niederösterreich, 2. das Erzherzogthum Oberösterreich, 3. das Herzogthum Salzburg, 4. das Herzogthum Steiermark, 5. das Herzogthum Kärnten, 6. das Herzogthum Kram, 7. die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, 8. die Stadt Triest sammt Gebiet, 9. die Markgrafschaft Istrien, 10. das Königreich Dalmatien, 11. die gefürstete Grafschaft Tirol, 12. das Land Vorarlberg, 13. das Königreich Böhmen, 14. die Markgrafschaft Mähren, 15. das Herzogthum Schlesien, 16. das Königreich Galizien und 17. das Herzogthum Bukowina. Zu den Ländern der ungarischen Krone gehören: 1. das Königreich Ungarn (mit Siebenbürgen), 2. das Königreich Kroatien und Slavonien und 3. die Stadt Fiume sammt Gebiet. Die Gesammtmonarchie hat ohne das Occupationsgebiet einen Flächeninhalt von 624.231 Quadratkilometern oder 11.337 geographischen Quadratmeilen, von welchen 300.226 Quadratkilometer oder 5.452 5 geographische Quadratmeilen auf die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nnd 324.005 Quadratkilometer oder 5.884'3 geographische Quadratmeilen auf die Länder der ungarischen Krone entfallen.