180 der josefinischen Grund- und Lagerbücher erreicht, welche die Reform, der sie ihren Ursprung verdankten, überdauerten und eine feste Grundlage für die Rechtszustände in Österreich geworden sind. Was aber jene Agrarreformen betrifft, welche als Erbschaft Josefs über gingen auf die nächstfolgende Zeit, so blieben die Früchte und der Segen derselben nicht aus. Wo die Erbpacht eingeführt wurde, stiegen wie mit einem Zauberschlage neue Häuser und Dörfer empor. Am tiefsten mußtenJosefs Reformen dasVerhältniß des Staates zur Kirche berühren. Zwar hatte sich dieses Verhältniß schon unter Maria Theresia zu Gunsten des Staates verschoben; eifersüchtig hatte die ergebene Tochter der Kirche über die Rechte des Staates gewacht. Aber im Grunde hatte es sich zunächst doch nur sozusagen um eine Regulirung Relief vom Zauner'schen Kaiser Josef-Denlmal in Wien: der Kaiser als Förderer des Ackerbaues. der beiderseitigen Gebiete gehandelt, wobei der Staat seine Grenzpfühle möglichst weit in den kirchlichen Machtbereich vorschob, um alte, lüngstvergessene Rechte zu revindiciren. Weit umfassender war die Idee, welche der Kirchenpolitik Josefs zu Grunde lag. Hatte früher die Kirche, wie alle anderen Lebensformen, so auch den Staat mit ihrem Geiste zu durchdriugen und zu erfüllen gesucht, so ging jetzt umgekehrt der Staat darauf aus, wie alles Andere, so auch die Kirche seinen Zwecken dienstbar zu machen. Der allmächtigen Kirche der früheren Zeit trat infolge einer natürlichen Reaction der allmüchtigeStaat gegen über. Wir begegnen zwar dieser Erscheinung auch in den übrigen katholischen Staaten jener Zeit, so namentlich in Deutschland, wo jene Richtung in dem Febronianismns und in dem Nnntiaturenstreite zu scharfem Ausdrucke gelangte. Nirgends aber zeigte die Emaneipation des Staates von der kirchlichen Gewalt ein so eigenthümliches Gepräge als in den Staaten Josefs, weßhalb man die ganze Richtung als die josefinische zu bezeichnen pflegt.