617 bis gegen Trantenau im Osten reichend, in seiner Gesammtheit vom Kaiser erst (1624) zum Fürstenthum, dann (1627) zum Herzogthnm erhoben. Mit demselben bewunderungs würdigen Organisationstalent, mit welchem Wallenstein wiederholt neue große Armeen ins Feld stellte, verstand er es, die rasch erworbenen verschiedenen Güter in ein einheitliches, wohl administrirtes, wirthschaftlich blühendes Ganze zusammenzufassen und zu halten und so innerhalb des übrigen darniederliegenden, verkümmerten Landes ein Gebiet zu schassen, das seine Zeitgenossen entgegen der /llorra ctesertu" Böhmen nicht ohne Neid die /l'srra kolix" zu nennen pflegten. Die Residenz Gitschin (lieiir), mit Pracht bauten geschmückt, wurde der Mittelpunkt eines unglaublich reichen, lebhaften Verkehrs. Nach Wallensteins Ermordung fiel wie mit einem Schlage das von ihm aufgerichtete stolze Gebäude zusammen, seine Besitzungen wurden zersplittert, sie hatten künftig die Schicksale des übrigen Böhmen zu theilen. Nichtsdestoweniger haben sich bis zur Gegenwart die Spuren und nicht blos Spuren jener segensreichen volkswirthschaftlichen Thätigkeit des Friedländers erhalten. Und diese Thätigkeit bildet allerdings einen der triftigsten Erklärungsgründe für die mannigfachen Besonderheiten, welche späterhin, trotz allem Wandel der Verhältnisse, speciell dem böhmischen Norden ein gewerbliches, industrielles Gepräge aufdrückten — ein Gepräge, das durch die Unbilden der folgenden Jahrzehnte zeitweilig zwar wieder verwischt, doch nie mehr ganz hinweggetilgt werden konnte. Als aber endlich — endlich über der weiten, vielgeprüften böhmischen Erde die Sonne glücklicherer Zeiten wieder aufging und der Segen einer an wahrer, tiefer staatswirthschaftlicher Einsicht gereisten landesväterlichen Fürsorge in reichen Strömen sich darüber ausgoß: mit welchen vollen, gierigen Zügen sog da vor Allem jener vormals fleißig, ja mühselig gepflegte und gelockerte und dadurch erst empfänglich gewordene nordböhmische Boden diese Sonnenstrahlen und Regengüsse in sich auf, um sie gar bald mit tausendfältiger Frucht zu lohnen! Von Kaiser Ferdinand II. als König von Böhmen haben sich Regierungsacte gewerbe-politischer Natur verschwindend wenige erhalten. Und diese wenigen beschränken sich fast alle auf die Bestätigung von Zunftordnungen früherer Zeit. Durch nichts unter scheiden sich derartige Confirmationen von den vorhergegangenen, es wäre denn, daß sie das ursprüngliche kirchliche, das confessionelle Moment der allerersten gewerblichen Bruderschaften wieder mehr, und zwar, wie sich von selbst versteht, im streng katholischen Sinn in den Vordergrund rückten. Von nun an lautete der erste Artikel jeder neuen oder revidirten Zunftordnung ungefähr dahin: „Wer allhier Meister werden will, der soll und darf keiner anderen als der alleinseligmachenden katholischen Religion zugethan sein." Damit war in dem kurz vorher überwiegend protestantischen Böhmen die Mehrzahl der Bewohner vom Gewerbe ausgeschlossen oder zum Confessionswechsel gezwungen.