111 Die Reformen Josefs II. (1780 bis 1790), welche im Allgemeinen die Centrali- sirung der Verwaltung, die Beseitigung der Landtage und der ständischen Autonomie, die Hebung des Bauernstandes, andererseits die Klösteraushebnngen und die Bildung eines Religions- und Studienfondes, die Toleranzpatente zu Gunsten der Protestanten und Juden, zahlreiche humanitäre Schöpfungen und eine dem Nützlichkeitsprincip dienende Das Kopal-Denkmal in Ziiaiin. Studieneinrichtnng betrafen, fanden ans Mähren eine in alle Verhältnisse entscheidend eingreifende Anwendung. Sv kam es zu einer förmlichen Verschmelzung Mährens und Österreichisch-Schlesiens in Bezug ans die Landesverwaltung (1782), deren Hanptsih Brünn blieb. Gnbernium, Appellationsgericht, Landrecht,Fiskalamt, „alle Commissionen" sind beiden Provinzen gemeinsam, denn sie stellen nunmehr Eine dar. Schon unter Maria Theresia neigte man einer solchen Verfügung zu, da von dem ehemaligen Schlesien als Gebiete der böhmischen Krone nur Troppan-Jägerndorf und Teschen bei Österreich blieben