152 Umfang der Grafschaft sehr erheblich, denn nach dem Erlöschen des Hauses Görz fügte er das erblich an ihn gefallene Pusterthal hinzu, im baierischen Erbfolgekriege eroberte er die Schlösser und Gerichtsbezirke Rattenberg, Kufstein und Kitzbühel, ein längerer Krieg mit der Republik Venedig brachte den Erwerb der vier Vicariate im Lagerthal, der Städte Rovereto und Riva und des Bezirkes Ampezzo mit dem Schlosse Peutelstein. Diese Kriege, sowie der schon in den ersten Jahren ausgebrochene Engadiner Krieg, der Tirol große Gefahr brachte und zu der unglücklichen Schlacht an der Galva führte, ver- anlaßten den Kaiser, das Landesvertheidigungswesen zu ordnen und im Einvernehmen mit Innsbruck zu Anfang des XVI. Jahrhunderts. den Ständen das berühmte elfjährige Landlibell zu erlassen, das für alle folgenden Zeiten bis ins XIX. Jahrhundert die Landesdefension regelte. Ständige Landesbehörden hatte er gleich in dem ersten Jahrzehnt seiner Regierung in der sogenannten „Regierung" und „Hofkammer" dem Lande gegeben und damit die Art der Verwaltung auf zwei und ein halbes Jahrhundert bestimmt. Über ein Landesrecht (Landesordnung) wurde wohl berathen, aber zum Erlaß eines solchen kam es nicht und ebensowenig vermochte der Kaiser Ordnung in seinen Haushalt zu bringen; die kostspieligen Kriege und andere Unter nehmungen nöthigten ihn vielmehr zum Verkauf oder zur Verpfändung vieler Güter, Schlösser, Herrschaften und insbesondere der sehr einträglichen Bergwerke, selbst unter den ungünstigsten Bedingungen, wodurch die Macht und das Einkommen des Landesfürsten in nicht geringem Grade geschmälert wurde. Wie schlimm diese und andere Schäden waren,