581 Bei dem Überwiegen des bäuerlichen Waldbesitzes, welcher stets geneigt ist, die Nutzungen des Augenblicks, wenn auch auf Kosten der Zukunft, möglichst auszudehnen, kommt der Widerstreit zwischen den persönlichen Interessen des Einzelnen und jenen der Gesammtheit in Tirol weit schärfer als anderswo zur Geltung, und es ist deshalb auch ^ hier eine eingreifendere Beaufsichtigung der Waldwirtschaft von Seite des Staates, als sie sonst in anderen Ländern geübt wird, unerläßlich. Schon in früheren Jahrhunderten haben die Landesfürsten diese Nothwendigkeit erkannt und ihr durch den Erlaß von Waldordnungen und durch Aufstellung eigener Waldmeister und Forstknechte, welchen zugleich die Bewirthschaftung der eigentlichen Staatsforste übertragen war, Rechnung getragen. Eine von der Staatsforstverwaltnng vollkommen getrennte Organisation des den politischen Behörden zugewiesenen Forstaufsichtsdienstes wurde für Tirol und Vorarlberg erst im Jahre 1873 durchgeführt und im Jahre 1883 auf den gegenwärtigen Stand von drei Landesforstinspeetoren und 48 forsttechnischen Organen erweitert, welchen neben der Forstaufsicht im Allgemeinen auch die Bewirthschaftung sämmtlicher Gemeindewälder zukommt. Zur Unterstützung dieser Organe in den beiden eben bezeichnet«!, Richtungen sind außerdem vom Lande und von den Gemeinden selbst eine Anzahl von Forstwarten und Waldaufsehern bestellt. Der günstige Einfluß dieser Einrichtung macht sich in der Beschränkung früherer übermäßiger Nutzungen, namentlich der Ziegenweide, in der zweck mäßigeren Art und Weise ihrer Ausübung, insbesondere aber in der Hebung des Cultur- wesens und besseren Obsorge für die Wiederbewaldung heute schon in sehr erfreulicher Weise geltend. Im Forstcultnrwesen geht die Staatsforstverwaltnng selbst durch ihre sorgfältig ausgeführten Aufforstungen mit dem besten Beispiel voran; außerdem verdienen die mit großer Ausdauer unter sehr schwierigen Verhältnissen ausgeführten Aufforstungen in den kahlen Vintschgauer Sonnbergen hier besonderer Erwähnung, welche, von Herrn Dr. Flora in Mals bereits vor Jahrzehnten begonnen, gegenwärtig von ihm und den politischen Forstorganen mit bestem Erfolge fortgeführt werden. Die Jagd und Fischerei in Tirol und Vorarlberg. Ein Gebirgsland wie Tirol erscheint zur Bergung eines vorzüglichen Wildstandes in hohem Maße geeignet, und ist ein solcher in den ausgedehnten Revieren hoher und ver mögender Jagdherren längs der baierischen Grenze, von Kufstein bis in den Bregenzer Wald hinein auch thatsächlich vorhanden. Dieselben umfassen ausgedehnte Staats- und Domünen- forste, welche auf viele Jahre an Seine kaiserliche und königliche Hoheit den Erzherzog Ludwig Vietor, an Ihre Hoheiten den regierenden Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha, den Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg, den Herzog August von Sachsen- Coburg-Gotha, an Seine Durchlaucht den Fürsten Hermann von Hohenlohe-Langenburg