lateinisch Onlieru und Uockoinsrin, vereinigte. Grausam, aber thatkräftig richtete Roman das Reich wieder mächtig auf. Zn Hause hielt er mit unmenschlichen Strafen jedes Wider standsgelüste der Bojaren nieder, denn er befolgte den Grundsatz, daß man vom Honig nicht eher kosten könne, bis man die Bienen erstickt. Nach außen erhob er sein Reich in erstaunlich kurzer Zeit zum mächtigsten in Ruthenicn, schob seine Grenzen weit nach Osten in die Steppen der Polowcer hin, eroberte Kiew, die Hauptstadt der ruthenischen Lande und befreite selbst Constantinopel von den Walachen und Potvwcern. Der Chronist nennt ihn „Selbstherrscher von ganz Ruthenien". Natürlich duldete er auch keinen fremden Einfluß. Er verschmähte mit stolzer Überhebung die ihm vom Papst Jnnocenz UI. eingetragene Königskrone, und als ihm der Legat die Lehre des Papstes von den zwei Schwertern auslegte, schlug er selbstbewußt an sein eigenes Schwert und sagte: „Ist denn des Papstes Schwert so gut wie das da?" Um den Einfluß Polens, das ihm den Thron von Haliez verschafft hatte, zu beseitigen, verband er sich mit Ungarn. Als er aber den Polen die Grenzstadt Lublin zu entreißen versuchte, wurde er von ihnen bei Zawichost nnvermuthet überfallen und verlor im Getümmel das Leben (1205). Kaum war jemals für ein Land der Tod seines Fürsten verderblicher als der Tod Romans für Wladimir-Haliez. Da er nur zwei unmündige Söhne, den vierjährigen Daniel und den zwei jährigen Wasylko hinterließ, so glaubte seine Witwe bei den Nachbarn einen Rückhalt suchen zu muff-,, und Muß MW-,WM Mi. d-m KSuig dm, Ungarn Andreas II. in Sanok einen Vertrag ab, kraft dessen der König ihre Kinder in Schutz nahm und zu diesem Zweck nach Haliez eine Besatzung legte. Um welchen Preis er dies that, wird nicht überliefert, aber seit dieser Zeit, das ist seit dem Jahre 1206 findet sich in seinen Urkunden der Titel: „kex Onlwins et Uockornerlne". Wohl trifft man den Titel „König von Galizien" schon in einer Urkunde Stefans II. vom Jahre 1124, sowie in einer Bela's III. vom Jahre 1190 an; da er aber in jenen Zeiten nur ganz vereinzelt vorkommt, so kann er nur vorübergehende Ansprüche zum Ausdruck gebracht haben, die keine weitere Bedeutung hatten. Seit dem Jahre 1206 aber finden wir ihn in jeder vollständigen Titulatur Andreas U. sowie seiner Nachfolger, was kaum anders erklärt werden kann, als daß auf jener Zusammenkunft von Sanok die