164 zimmern bestimmt. Im Wirthschaftsgebäude ist das Erdgeschoß gewölbt und sind in chm die Stallungen für Pferde, Hornvieh und Schweine, Kammern für das Futter und Behältnisse für das Holz, sowie auch dort die männlichen Dienstboten in den Stallungen schlafen. Der erste Stock, zu welchem man über eine gemauerte Rampe (sogenannte Tennbrücke) die Zufahrt hat und dessen Öffnungen durch in verschiedener Gestalt symmetrisch gelegte Ziegel gitter artig geschlossen werden, wird zum Ansdreschen des Getreides auf der Tenne und zum Aufbewahren des Strohs in den Nebenräumen benützt. Diese größeren Gehöfte, deren Besitzer Großbauern oder Höfler genannt werden, sind in der Regel mit Ziegeln, ausnahms weise mit Schindeln gedeckt. Auf dem Dache fehlt selten ein Wetterhahn, der bisweilen durch die Figur eines Heiligen ersetzt wird. Die kleineren Banerngehöste haben meist nur ein gemanntes Erdgeschoß, aus welchem das Dach ruht; im Übrigen sind sie nach demselben System wie die größeren Gehöfte angeordnet, nur beschränkter in allen ihren Räumlichkeiten. In der Regel hat jeder größere oder kleinere Bauernhof einen kleinen Gemüse- und Obstgarten und nicht selten steht nahe bei den Gebäuden ein großer schöner Nuß- vder Lindenbaum. In Gegenden, die zum Obstbau geeignet sind, wie z. B. im Lavantthal, ist