278 geistigen Leben angeregt und zur Bildung in ihrer Eigenart angespornt, ihren weit fort geschrittenen deutschen Mitbürgern aus demWesten ebenbürtig an die Seite treten zu können. Die Militärverwaltung des Landes (1774—1786), hinterließ unvergeßliche Erinnerungen an ihre gedeihliche organisatorische und kulturelle Wirksamkeit. Von dem freisinnigen, alle Völker des Reiches mit gleicher Liebe und Fürsorge umfassenden Geiste des unsterblichen Kaisers Josef II. durchdrungen, war dieselbe unablässig für die Hebung des Wohlstandes und der geistigen Bildung thätig. Sie zog deshalb aus Siebenbürgen und Ungarn rumänische Lehrer für mehrere neuerrichtete Schulen heran. Im Jahre 1780 fungirten schon acht Schulen, sechs rumänische, eine lateinische, eine griechische und im Jahre 1781 auch eine deutsche. Im Jahre 1783 wurden zwei Normalschulen für die rumänische und die deutsche Sprache in Czernowitz und in Suczawa, etwas später eine solche nur für rumänische Sprache in Sereth und 1786 das Clerisei-Seminarium als Clericalschule in Suczawa eröffnet, aber im Jahre 1789 nach Czernowitz übertragen. Im Jahre 1786 wurde die Errichtung noch dreier anderer Normal-Hauptschulen für die rumänische Sprache in Zastawna, Kimpolung und in Waszkoutz und mehrerer Trivialschulen in den größeren Pfarreien anbefohlen. Die letzteren vermehrten sich bis zum Jahre 1792 auf 32. Dieser erfreuliche Aufschwung im Schulwesen wurde von der Militärverwaltung des Landes nur dadurch erzielt, daß dieselbe auf Grund des Rescriptes vom 10. Januar 1784 „alle Dispositionen in Schulangelegenheiten unter der Aufsicht und respective Vorwissen des Bischofs und des Konsistoriums" traf, und daß auch die griechisch-orientalische Diöcesan- behörde ihrerseits unaufhörlich bemüht war, das Mißtrauen der Bevölkerung in die lauteren Absichten der Regierung zu bekämpfen und zu zerstreuen. Allein diese der Entwicklung des nationalen Wesens so förderliche Richtung wurde durch die im Jahre 1786 erfolgte Vereinigung des Landes mit Galizien, als eines Kreises dieser Provinz, unterbrochen. Das Schulwesen kam jetzt unter die Oberaufsicht der Lemberger Schuloberbehörde, welche ganz andere Ziele im Auge hatte, als es jene waren, welche die frühere, vom Josefinischen Geiste getragene Militäradministration des Landes verfolgt hatte. Die Zweckwidrigkeit dieses Schrittes wurde zwar bereits vom Kaiser Leopold II. in dem Patente vom 29. September 1790 ausdrücklich anerkannt; allein man begnügte sich mit halben Maßregeln, welche nicht den von der einheimischen Bevölkerung erwarteten Erfolg erzielten, weil das Schulwesen in den Händen der Lemberger Schuloberbehörde verblieb, welche den früheren Schulzwang im Jahre 1793 aufhob, die nicht katholischen Lehrer zum Übertritte zum Katholicismus veranlaßte, diejenigen von ihnen, die sich nicht fügen wollten, sofort aus dem Dienste entließ und mit anderen aus Galizien entsendeten, der rumänischen Sprache unkundigen, dem katholischen Glauben zngethanen Lehrern ersetzte. Diese kirchlich convertirende Tendenz schreckte