452 Beistellung von Racegeflügel und Bruteiern für Zuchtzwecke der Bevölkerung hat die Anstalt auch die Aufgabe, die Züchter der Umgebung in der Geflügelmast und Herrichtung von Schlachtgeflügel aller Art, sowie im Sortiren, Conserviren und Verpacken der Eier für den Export zu unterweisen und den Verkauf von Producten der Geflügelzucht nach auswärts zu vermitteln. Zu diesem Zwecke werden von der Anstaltsleitung praktische Curse in den obenerwähnten Verrichtungen abgehalten, welchen eine entsprechende Anzahl von einheimischen Producenten oder deren Angehörigen beigezogen wird. Die wirthschaftlichen Erfolge dieser Maßnahme äußern sich darin, daß der Export von Geflügelzuchtproducten sich sehr bedeutend gehoben hat und auch namhafte Quantitäten Consumeier nach England ausgeführt werden. In Bosnien und der Hercegovina gibt es nur Bauernwirthschaften, da der gesammte Grundbesitz der Begs und Agas in Kmetenansäßigkeiten getheilt ist und von den Kmeten im Pachtverhältnisse bearbeitet wird. Die Großgrundbesitzer verfügen in der Regel über keine größeren Complexe, welche sie in eigener Regie bewirthschaften, und so erhält der ganze landwirthschaftliche Betrieb sein Gepräge durch die Wirthschaft des Kmeten und Frei bauern. Unter diesen Verhältnissen war die Landesverwaltung genöthigt, ihre Thätigkeit von vornherein auf die Hebung des Betriebes der Bauernwirthschaften einzurichten. Die bäuerliche Bevölkerung ist aber, abgesehen von den geringen, ihr für Wirthschafts- verbesserungen zur Verfügung stehenden Mitteln, gegen alle Neuerungen sehr mißtrauisch und nicht auf dem Wege theoretischer Belehrung, sondern nur durch praktische Erfolge zum Aufgeben althergebrachter Vorurtheile zu bestimmen. Bei diesen Verhältnissen mußte den für Lehrzwecke seitens der Landesverwaltung errichteten landwirthschaftlichen Stationen eine eigenartige Organisation gegeben werden. Die landwirthschaftlichen Stationen sind in erster Linie Lehranstalten, welche die Söhne einheimischer Bauern auf praktischem Wege in alle Zweige des Landwirthschaftsbetriebes einführen und mit allen Kenntnissen, welche zur rationellen Bewirthschaftnng eines Bauerngutes erforderlich sind, ausstatten sollen. Zu diesem Zwecke wird jährlich auf jeder dieser Stationen eine den Verhältnissen derselben angemessene Anzahl von Bauernsöhnen aller Konfessionen aus genommen, welche bei allen landwirthschaftlichen Verrichtungen selbst Hand anlegen müssen und nach einer dreijährigen Ausbildung ans ihre Wirtschaften zurückkehren, um auf denselben die erworbenen Kenntnisse zu verwerthen. Die Lehrlinge erhalten auf der Station freie Unterkunft und Verpflegung und eine ihren Leistungen angemessene Entlohnung. Die theoretische Unterweisung derselben in den verschiedenen Betriebszweigen beschränkt sich auf das zum Verständniß der Praktischen Demonstrationen nothwendige Maß. Überdies erhalten die Lehrlinge durch den Lehrer der allgemeinen Elementarschule des Stationsortes auch Unterricht im Lesen, Schreiben