464 Auch die Obst- und Wcinbauftation in Dervent, sowie die landesürarischen Obstbaum- schnlen in Dragaljevac und Trebinje befassen sich mit der Aufzucht von Maulbeerbäumchen. Von den Obst- und Weinbaustationen und den Obstbaumschulen wurden bisher an die Bevölkerung theils unentgeltlich, theils zu sehr müßigen Preisen 228.000 Stück veredelte Obstbüume, 453.000 Stück Maulbeerbaumsetzlinge, 337.000 Stück Obstwildlinge, 165.000 Stück Edelreiser und 1,455.000 Stück Reben abgegeben. Die Production an Pflanzmateriale wird, sobald sämmtliche Anlagen den vollen Betrieb erreicht haben werden, auf 200.000 Stück Obstbanmveredlungen und 2,000.000 Schnittreben pro Jahr gesteigert werden können. Auf die Hebung des Obst- und Weinbaues wird seitens der Landesverwaltung auch noch durch die alljährliche Veranstaltung fachlicher Curse und durch die Prämiirung der bestangelegten und -gepflegten Weingärten, sowie reingekelterter und bestgeschulter Weine hingewirkt. Die Einführung einer rationelleren Weinbereitung wird auch dadurch zu fördern getrachtet, daß die Anschaffung sowohl von Weinfässern, wie auch von niodernen Keller- geräthen, wie Weinpressen und Traubenmühlen rc. in analoger Weise wie dies bei Acker- geräthen der Fall ist, seitens der Regierung durch Bewilligung der Rückzahlung des Kaufpreises in Jahresraten ermöglicht wird. Eine besondere Sorgfalt wird seitens der Landesverwaltung auch der Bekämpfung von Obst- und Rebschüdlingen zugewendet, indem die Bevölkerung zum rechtzeitigen Ablesen von Jnsecteneiern und Raupennestern w. verhalten wird. In den Weingebieten werden behufs erfolgreicher Bekämpfung der ksronospora vitieola, welche namentlich in der Hercegovina in den letzten Jahren aufgetreten ist, von der Landesverwaltung sowohl das Kupfervitriol, als auch die Zerstäubungsapparate für ärmere Weinproducenten unent geltlich, für wohlhabendere gegen Ersatz des Selbstkostenpreises, zur Verfügung gestellt. Forstwirthschast. 4. er eingeborne Bauer Bosniens und der Hercegovina war bis vor kurzer Zeit in erster Linie Hirt und ein möglichst großer Viehstand der Inbegriff der Wohlhabenheit. Die großen Heerden aber brauchten Weide; immer neue Waldstrecken wurden zu diesem Zwecke gelichtet oder niedergebrannt, die Hochwaldgrenze unaufhaltsam weiter von den menschlichen Ansiedelungen zurückgedrängt. Niemand erhob sich, um dieser Verwüstung Einhalt zu gebieten. Grundherrliche Rechte auf den Wald gab es, wenigstens zur Zeit der vttomanischen Verwaltung, nicht, und wenn auch hie und da der Versuch gemacht wurde, solche Rechte sich anzumaßen, konnten sie auf die Dauer doch nicht behauptet werden. Denn nach landläufiger Auffassung, die auch die theoretische des Scher'i-Rechtes für sich