213 besseren, im Gegentheil schlechtere Resultate als jene der meisten Bauern, was seinen Grund hauptsächlich in den Arbeiterverhält nissen haben dürfte. Die Erhaltung und Vervollkommnung des Canalnetzes ist für das Wohl des Landes unstreitig von der grössten Wichtigkeit, denn nicht nur wird die Bewässerung des Landes davon ab hängig gemacht, sondern die grösseren Arterien dienen auch, insoweit sic nicht durch ungeschickt angelegte lieberbrückungen impraktikabel gemacht worden sind, als billigste \ erkehrsstrasse für die massenhaften Erzeugnisse des Nilthales. Damit nun die bezüglichen Arbeiten regelmässig bestellt werden, hat die Re gierung die Oberaufsicht Uber dieselben übernommen und sorgt für die nöthigen Arbeitskräfte, wogegen sie den Dörfern, in deren Rayon diese Wasserarbeiten fallen, eine Extrastener auferlegt hat. Laut einer im Jahre 1843 unter Mohamed Ali veran stalteten Messung waren damals in Egypten 1.542.536 Hectareu, also ungefähr 3,662.700 Feddans Land bebaut, und weitere 3 Millionen Feddans wurden für spätere Urbarmachung' tauglich befunden. Im Jahre 1870 war die cultivirte Area nach officiellen An gaben auf 4,685.198 angewachsen (darunter ungefähr 1 Million Feddans Eigenthum des Vicekönigs und der Prinzen), somit er übrigte noch ein Complex von nahe an 2 Millionen Feddans, der durch Trockenlegung von .Seen und Ausdehnung der Irrigation für den Landbau gewonnen werden könnte. Einen Fiteil dieser Zukunftsländereien scheint auch der vor einigen Jahren von H. Wachen husen angeregte Colonisationsplan im Delta umfasst zu haben, derselbe musste aber wegen Jurisdictions-Schwierig keiten aufgegeben werden. Der Grundbesitz in Egypten zerfällt eigentlich in zwei Kategorien, nämlich in das absolute, nur den Zehent zahlende, verkäufliche Eigenthum, und in eine Art von Lehen. Diese, ob schon mit bedeutend höheren Abgaben belastet, übertragen aut den jeweiligen Besitzer, so lange er sein Feld bebaut und die Steuern regelmässig zahlt, eigentlich nur das Nutzniessungsrecht und die Möglichkeit, sie unter den gleichen einschränkenden Be dingungen w r eiter zu cediren.