Seite 2. Neubauten und Ccncurrenzen. Xr. 1. und Regulirung des Platzes vor der Karlskirche, bisher einigen zu können. Es widerstrebt der Enquëte offenbar, der theilweisen Verbauung der grossen freien Flächen längs der Wien zwischen dem Naschmarkt und der Karls kirche zuzustimmen. Wahrlich, wenn diese theilweise Verbauung zu Stande kommt, wenn weiters die Par- cellirung des Praters sowie bisher fortschreitet und wenn die des Augartens beginnt, dann wird Wien in des Wortes traurigster Bedeutung ein Häusermeer sein. Bezüglich der Verkehrsangelegenheiten weist die Denkschrift darauf hin, dass deren primitiver Stand bis jetzt noch keine Hoffnung auf Ver besserung erlaubt, die Anlage der Stadt bahn ausgenommen, welche aber doch dem eigentlich innerstädtischen Verkehre kaum wird dienen können. Die Erwägung, dass es sich bei der Regulirung Wiens um die Interessen einer Bevölkerung von 1% Millionen Menschen und um Güter im Werthe von Hunderten von Millionen an Geld han delt. zeigt, dass diese l'rage eine emi nente Reichsangelegenheit ist, was ja von der Regierung gelegentlich des Stadt bahnbaues thatsächlich anerkannt wurde. Diëse Anschauung steht nicht verein zelt, sie ist im Gegen- theile in den meisten Cultur- staaten zur prak tischen Durch führung und Gel tung ge langt. In London, Paris und Ber lin sind die For men ge funden worden, wonach die oberste- Staatsge walt und die In telligenz des Rei ches für die bau liche, wirth- schaft- liche und culturelle Entwicklung dieser Städte in bestim mender Weise herangezogen werden und deren Ent wicklung mit Mitteln gefördert wird, welche diesen Städten allein sonst nie gewährt worden wären. Auch in Ungarn ist für die Entwicklung von Budapest ein Baurath mit gesetzlich normirtem Wirkungskreise ein gesetzt worden, der in seiner 25jährigen Thätigkeit diese Stadt zu dem gemacht hat, was sie dermalen ist, und der gezeigt hat, was bei einer aufblühenden Stadt unter einer weisen, zielbewussten und sachlichen Leitung zu erreichen ist. Es liegt deshalb der Gedanke nahe, die Schwierigkeiten dieser Frage durch ein gleichzeitiges Zu sammenwirken der dem Reiche, dem Lande und der Gemeinde zustehenden Gewalten zu beheben. Dies Hesse sich erreichen, wenn die Gemeinde Wien die Initiative er griffe zur Schaffung einer Körperschaft, deren Wirkungs kreis in die derzeit bestehenden Organisationen der drei obigen Factoren eingepasst und die Machtfülle des Reiches, des Landes und der Gemeinde innerhalb bestimmter Grenzen in sich aufnehmen würdet um eine einheitliche und in grossem Style gedachte Entwicklung der Stadt anzubahnen. Eine solche Körperschaft wäre hier nicht neu und ungewohnt, da die Donauregulirungs-Commission und die Commission für Verkehrsanlagen in W ien Vorbilder sind, wie der Ein fluss des Reiches, des Landes und der Gemeinde vereint zu gleichem Ziele ausgeübt werden kann. Eine solche Körperschaft oder Commission, der die »Wiener Stadt regulirung« übertragen würde, welcher der Minister des Innern, der Statt halter von Niederösterreich, der Bür germeister von Wien," Vertreter des Landtages und der Gemeindeverwal tung, die Fachreferenten des Ministe riums des Innern und der Statthalterei, sowie der Baudirector von Wien und Vertreter des Ma gistrates, sowie auch solche Mitglie der an gehören müssten, die, ob wohl nicht zu den obi gen Krei sen ge hörend, durch ihre ein schlägige undfach- liche Bil dung oder ihr persön liches Ansehen hervor ragen, würde den so noth- wendigen Contact zwischen den obersten Factoren des Reiches, der gesetzlichen Vertretung der Stadt und den fachmännisch berufenen Kreisen voll kommen vermitteln. Dieser Wiener Stadtregulirungs-Commission würde die Aufgabe übertragen werden, den Stadtregulirungs plan und die dazu gehörigen Niveaus unter Berücksich tigung aller dabei in Frage kommenden Interessen und Wünsche festzustellen. Ihr wäre die Berechtigung zu geben, die Ertheilung von Baubewilligungen, insoferne dies noch möglich ist, zu retardiren, bis die definitiven Regulirungs- und Baulinien festgestellt wären. Sie wäre nach einem sofort zu erlassenden Gesetze mit dem Rechte jve- Denkmal Dante’s in Trient. Bildhauer Professor Cesare Zocchi in Florenz, Das Monument hat eine Höhe von 17'6 in, der Durchmesser der Basis misst 13 0 w, der architektonische Theil ist aus röthlichem Granit von Predazzo in Val di Fiemme, in florentinischer Gothik gehalten. Auf dem Piedestal sind über einander in drei Etagen die drei Gesänge der »Göttlichen Komödie« dargestellt, zu unterst die Hölle, nur durch Minos, darüber das Fegefeuer, zu oberst das Paradies. Der figurale Theil ist aus Bronze, die Statue Dante’s 5*0 m hoch. (Nach einer Photographie von UNTERVEGER in Trient.)