155 Land- und Wasser-Bauten für die Schifffahrt*). Die von Oesterreich in dem Zeiträume von 1750—1867 für maritime Zwecke entwickelte Bauthätigkeit war in hervorragender Weise der venetianischen Küste und speciell der Lagunen-Stadt zugewendet. Die von der Bepublik gegen die Mitte des verflossenen Jahr hunderts begonnenen colossalen Marmordämme (Murazzi) wurden von der österreichischen Regierung in grossem Maassstabe ergänzt und fortgesetzt, da deren Anlage in mehrfacher Beziehung von Wichtigkeit ist; denn sie erhalten nicht nur die Verbindung unter den Bewohnern von Venedig und der im Weichbilde gelegenen Inselgruppe von Chioggia, Brondolo, Malamocco, Lido und di Jesolo» sondern sie dienen auch zum Einschlüsse und sicheren Gewahrsam des städtischen Hafens, welchen sie nicht nur gegen das Element des Meeres, sondern auch gegen die Angriffe des Feindes schützen. Es erhellt hieraus, dass das dreifache Interesse der Schifffahrt, der Stadt und des Reiches durch die systematische Anlage der Lagunen-Dämme gewahrt wird. Dieser Umstand erklärt demnach die grossen Opfer, welche zur Erhaltung und Fortsetzung derselben von der österreichischen Regierung dem Staatsschätze auferlegt worden sind. Seit 1826 wurde für den gedachten Zweck eine jährliche Summe von nicht weniger denn 200.000 österr. Lire ausgeworfen, welche überdiess häufig durch ausserordentliche Credite erheblich vermehrt worden ist**). Rechnet man hinzu noch die grossen Ausgaben, welche die Erhaltung und Vergrösserung des Arsenales in Venedig, so wie die Conservirung der kleineren Hafenplätze erheischt *) Die von dem Herrn Referenten eingesendeten Zeichnungen von Hafenplänen, Quai- und Molo-Profilen, Bojen, Anbindpfählen etc. konnten aus principiellen Rücksichten dem Berichte nicht beigeschlossen werden. **) Ueber Bedeutung und Anlage der genannten Seebauten siehe in Förster’s „Allgemeine Bau-Zeitung“, Jahrgang 1842: „Die Lagunen-Dämme von Venedig.“